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Die Koalition will die Subventionierung von Elektrizitätsgewinnung aus Sonnenkraft (Photovoltaik), die von den Bürgern über einen Aufschlag auf die Stromrechnung finanziert wird, reduzieren. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 17/1147) zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 6. Mai 2010, ab 15.05 Uhr. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen. Außerdem steht zu diesem Thema ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel "Solarstromförderung wirksam ausgestalten" ( 17/1144) auf der Tagesordnung.
"Der Markt für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie hat sich im vergangenen Jahr unvorhergesehen dynamisch entwickelt", schreiben CDU/CSU und FDP in ihrem Entwurf. Insbesondere die Preise für Photovoltaiksysteme seien inzwischen stark gesunken, weshalb die aktuelle Förderung zu hoch sei.
Der Umweltausschuss hat den Koalitionsentwurf am 5. Mai mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP angenommen und den Antrag der Linken abgelehnt ( 17/1604). Die Opposition stimmte geschlossen gegen den Antrag. Der Umweltausschuss nahm vier Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an, durch die der ursprüngliche Gesetzentwurf verändert wird. Betroffen sind die Definition der Konversionsflächen und die Schwankungsmöglichkeiten für die stufenweise Absenkung der Vergütung, die verringert werden. Zudem soll es einen Bonus für eigenverbrauchten Strom geben. Der Vertrauensschutz für Freiflächenanlagen soll ausgeweitet werden.
Die CDU/CDU Fraktion erklärte im Ausschuss, dass es sich um eine kleine Novelle des EEG handele und die Union Wert darauf lege, den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzubringen. Deutschland besitze dabei einen Technologievorsprung, den es behalten müsse.
Die FDP begrüßte, dass die Ausbauziele für Photovoltaik um mehr als die Hälfte angehoben wurden. Das bringe mehr Stabilität für den Markt. Dabei müsse es eine ”sinnvolle Abwägung“ zwischen Industrieinteressen und Verbraucherinteressen geben, erklärte die FDP. Die zahlreichen Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bewiesen zudem, dass es sich dabei um ein ”Parlamentsgesetz“ handele.
Die SPD prognostizierte, dass sich der Solarmarkt in Deutschland massiv verändern werde. Ein Grundfehler des Gesetzentwurfes sei es, dass dabei vor allem von der Preisentwicklung ausgegangen worden sei. Man müsse jedoch schauen, wie die Unternehmen die Produktionssenkungen hinbekommen könnten. Die SPD wolle den Unternehmen die Chance geben, die Neuerungen in den Unternehmen auch umzusetzen.
Die Linke kritisierte, dass der neue Gesetzentwurf bislang lediglich ”eine komplette Verwirrung“ der Anbieter und Konsumenten verursacht habe. Die Verlässlichkeit hinsichtlich der Politik habe Schaden genommen und es sei ein Vertrauensverlust entstanden.
Bündnis 90/Die Grünen warfen der Regierung vor, mit dieser ersten großen Gesetzesnovelle im Energiebereich die Ankündigungen des Koalitionsvertrages nicht umzusetzen. Die Fraktion sieht in dem Gesetz vielmehr den Versuch, die Branche der erneuerbaren Energien zu schwächen, um einen langfristigen Bestandsschutz von Atom- und Kohlekraftwerken zu erreichen.
Wenn in den letzten Jahren die Preise für Solaranlagen um 30 Prozent gesunken seien und dieses Jahr wieder mit einer zehnprozentigen Absenkung zu rechnen sei, müsse doch auch die Subvention angepasst werden, hatte Umweltminister Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) während der ersten Lesung im Plenum des Bundestages argumentiert.
Falls der Gesetzgeber in dieser Sache nicht handle, so Röttgen, würde der Ökostrom zu einer Subventionierung für Investmentfonds. Zudem fördere das neue Gesetz den Bürger, der Solarstrom selber nutzen will, sogar stärker.
Schon Anfang des Jahres waren die Fördersätze turnusgemäß um rund neun Prozent reduziert worden. Nach dem Willen der Koalition soll nun die EEG-Vergütung vom 1. Juli 2010 an für Sonnenstrom von Dächern zusätzlich um 16 Prozent und für größere Anlagen auf freien Flächen in der Regel um 15 Prozent sinken.
Die Förderung von Photovoltaik auf Ackerland soll zu diesem Zeitpunkt ganz wegfallen. Für Anlagen auf Konversionsböden wie etwa ehemaligem Militärgelände oder früheren Müllhalden ist eine Minderung der Fördersätze um elf Prozent vorgesehen.
Inzwischen hat sich am 21. April auch der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit dem Thema befasst. In einer Anhörung von Sachverständigen stießen die Kürzungspläne der Koalition zum Teil auf Zuspruch, zum Teil auf Ablehnung.
Während die Befürworter vor ungerechtfertigten Belastungen der Konsumenten warnten, wiesen die Gegner auf die Gefahren hin, die eine zu hohe Senkung der Vergütungssätze in sich trage: Sie befürchten, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen verstärkt auf ausländische Billigimporte umsteigen könnten.
Unterdessen fordert Die Linke die Bundesregierung in ihrem Antrag dazu auf, den Beschluss zur Kürzung der Solarstromförderung zurücknehmen; die zusätzlich geplanten Kürzungen bei der Einspeisevergütung für Strom aus photovoltaischen Anlagen sollen verringert und zeitlich gestreckt werden. Außerdem will die Linksfraktion die Kürzungsschritte von einem jährlichen auf einen vierteljährlichen Rhythmus umstellen. Damit würden die "Vergütungssprünge" verträglicher gestaltet.
Zwar sei die zusätzliche Kürzung aufgrund der gesunkenen Anlagenpreise "prinzipiell nachvollziehbar", schreiben die Abgeordneten in der Vorlage, "Zeitpunkt und Höhe der Kürzungen bedeuten jedoch einen Tiefschlag gegen die Solarbranche".
Bündnis 90/Die Grünen haben einen Entschließungsantrag ( 17/1611) zum Gesetzentwurf vorgelegt, in dem sie unter anderem fordern, die Degression solle zum 1. Juli 2010 sechs Prozent für Anlagen unter zehn Kilowatt und zehn Prozent für größere Anlagen (Dachanlagen und Freiflächen) betragen.