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Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler ist mit Wirkung vom 31. Mai 2010 von seinem Amt zurückgetreten. Vor gut einem Jahr, am 23. Mai 2009, hatte ihn die Bundesversammlung für eine zweite, fünfjährige Amtszeit gewählt.
Die Bundesversammmlung muss nun nach Artikel 54 Absatz 4 des Grundgesetzes innerhalb von 30 Tagen zusammentreten, um einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für Köhler zu wählen. Dies muss bis spätestens Mittwoch, 30. Juni 2010, geschehen.
Die Bundesversammlung setzt sich zurzeit aus 1.244 Mitgliedern zusammen: den 622 Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen Mitgliedern, die von den Parlamenten der 16 Bundesländer entsandt werden (Artikel 54 Absatz 3 des Grundgesetzes). Sie wird vom Bundestagspräsidenten einberufen.
Prof. Dr. Horst Köhler hat am Montag, 31. Mai, folgende Erklärung abgegeben:
"Meine Äußerungen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr am 22. Mai dieses Jahres sind auf heftige Kritik gestoßen. Ich bedauere, dass meine Äußerungen in einer für unsere Nation wichtigen und schwierigen Frage zu Missverständnissen führen konnten. Die Kritik geht aber so weit, mir zu unterstellen, ich befürwortete Einsätze der Bundeswehr, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wären. Diese Kritik entbehrt jeder Rechtfertigung. Sie lässt den notwendigen Respekt für mein Amt vermissen.
Ich erkläre hiermit meinen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten - mit sofortiger Wirkung. Ich danke den vielen Menschen in Deutschland, die mir Vertrauen entgegengebracht und meine Arbeit unterstützt haben. Ich bitte sie um Verständnis für meine Entscheidung.
Verfassungsgemäß werden nun die Befugnisse des Bundespräsidenten durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen. Ich habe Herrn Bürgermeister Böhrnsen über meine Entscheidung telefonisch unterrichtet, desgleichen den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages, die Frau Bundeskanzlerin, den Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und den Herrn Vizekanzler.
Es war mir eine Ehre, Deutschland als Bundespräsident zu dienen."