Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Textarchiv > 2010 > Beschlüsse 17. und 18. Juni 2010
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Juni, und Freitag, 18. Juni 2010, eine Reihe von Beschlüssen gefasst, zum Teil ohne vorherige Aussprache im Plenum:
Reform der Jobcenter: Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Juni, in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Linksfraktion die Jobcenter-Reform beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete er die für den geplanten Umbau der Arbeitsverwaltung notwendige Aufnahme eines neuen Artikel 91e in das Grundgesetz ( 17/1939, 17/1554). Zur Grundgesetzänderung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 17/2183) vor. Der Bundestag verabschiedete ebenfalls die Gesetzentwürfe zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen zusammen mit de SPD ( 17/1940, 17/1555). Hier folgte das Plenum einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ( 17/2188). Verabschiedet wurde außerdem ein Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP ( 17/2192), während ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke ( 17/2193) abgelehnt wurde.
Antrag zu Veränderungen von Arbeitsbedingungen abgelehnt: Bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die Fraktionen von CDU/CSU und FDP am Donnerstag, den 17. Juni, gegen einen Antrag der Linksfraktion ( 17/1396) gestimmt. Die Linksfraktion hatte darin unter anderem strengere Regeln für die Leiharbeit, eine gesetzliche zulässige Höchstarbeitszeit von 40 Stunden, zehn Euro Mindestlohn und eine Ausweitung des Streikrechts gefordert. Der Bundestag folgte mit seiner Ablehnung des Antrags einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ( 17/2069).
Längere Widerrufsfrist beschlossen: Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Juni, auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 17/2095) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 17/1394) zur Einführung einer Musterinformation für Verbraucherdarlehensverträge beschlossen. Wie die Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung werden damit auch die Musterinformation über das Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen den Rang eines formellen Gesetztes erhalten. Daneben wird dem Darlehensgeber ermöglicht, unter engen Voraussetzungen den Beginn der Widerrufsfrist durch das Nachholen vertraglicher Pflichtangaben auszulösen. Den Darlehensnehmern, die von den nachgeholten Hinweisen überrascht werden könnten, wird dadurch eine Verlängerung der Widerrufsfrist gewährt.
Güterkraftverkehrsgesetz geändert: Der Bundestag hat am 17. Juni einen Gesetzentwurf der Regierung ( 17/1395) verabschiedet, der die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers, den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs und zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt grundlegend neu regelt. Danach sollen Unternehmer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat künftig nach einer internationalen Förderung von sieben Tagen drei Kabotagebeförderungen (Transportdienstleistungen durch ein ausländisches Unternehmen) vornehmen können. Weiter soll den Busfahrern im grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr künftig wieder ermöglicht werden, die wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen erst am Ende eines Zwölf-Tage-Zeitraums nehmen zu können. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ( 17/1835) zugrunde.
Neue Rechtsgrundlage für Beamtenversorgungsrecht: Der Entwurf der Regierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln ( 17/1696) ist am Donnerstag, 17. Juni, vom Bundestag verabschiedet worden. Hintergrund ist dem Gesetzentwurf zufolge die mit der Föderalismusreform I vom August 2006 erfolgte Neuordnung der Gesetzgebungszuständigkeit für das Versorgungsrecht der Beamten. Sie macht es laut Bundesregierung erforderlich, die bisher bundeseinheitlich geregelte Verteilung der Versorgungslasten in den Fällen eines bundes- oder länderübergreifenden Dienstherrenwechsels auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen, die Bund und Länder auch künftig gleichermaßen bindet. Dazu haben Bund und Länder den so genannten Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag geschlossen, dem der Bundestag auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 17/2014) jetzt zugestimmt hat.
Neuer Vertrag für Oder-Schutz beschlossen: Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf ( 17/1702) verabschiedet, mit dem die verfassungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden soll, den Vertrag über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung zu überarbeiten. Der Vertrag soll daran angepasst werden, dass seit Beitritt dem Beitritt Polens und Tschechiens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 die Grundlage für die bisherige Mitgliedschaft der EU in der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder nicht mehr gegeben ist. Mit der Anpassung würde laut Auskunft der Bundesregierung der deutsche Anteil am Haushalt der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder um einen Prozentpunkt steigen. Der Bundestag folgte in seiner Entscheidung einer Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( 17/2144).
Dienstleistungsrichtlinie im Umweltrecht verabschiedet: Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinien auf dem Gebiet des Umweltrechts ( 17/1393, 17/1904) ist am 17. Juni gegen die Stimmen der Linksfraktion und bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet worden. Der Entwurf regelt unter anderem das Abwasserabgabengesetz, das Immissionsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetzt, aber auch die Regelung von Verfahren zur Bestellung von Sachverständigen bei der Anerkennung von ausländischen Zulassungen. Grundlage der Abstimmung war die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( 17/2148).
Besserer Informationsaustausch in Steuersachen beschlossen: Der Bundestag hat zwei Gesetzentwürfe verabschiedet, die den Informationsaustausch in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Insel Man verbessern ( 17/1698) und die Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen ( 17/1697) vermeiden sollen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses ( 17/1697) stimmten die Koalitionsfraktionen für die als Gesetzentwürfe vorgelegten Abkommen, die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. Der Bundestag stimmte auch drei weiteren Gesetzen zu, die den Informationsaustausch in Steuersachen mit Guernsey ( 17/1699), Gibraltar ( 17/1700) und Liechtenstein ( 17/1701) verbessern sollen. Er folgte dabei wie auch bei dem Abkommen mit der Insel Man Empfehlungen des Finanzausschusses ( 17/2168, 17/2090).
Neue Betriebsprämienregelung verabschiedet: Der Bundestag hat dem Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und des Agrarstatistikgesetzes ( 17/1703) zugestimmt, das besagt, dass bestimmte Prämien und Beihilfen für deutsche Landwirte künftig in die Betriebsprämienregelung einbezogen werden. Auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( 17/2109) ist der Gesetzentwurf einstimmig in geänderter Fassung angenommen worden.
Strenge Regeln für Handel mit Robbenerzeugnissen: Der Bundestag hat am 17. Juni bei Enthaltung der Fraktion Die Linke auf der Basis von EU-Verordnungen neue Regeln für den Handel mit Robbenerzeugnissen aufgestellt und das Seefischereigesetz ändern. Das Gesetz ( 17/1704) sieht vor, den Umgang mit Robbenerzeugnissen im Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetz zu regeln. Die betreffende EU-Verordnung besagt, dass "Robbenerzeugnisse nur in wenigen, eng umgrenzten Ausnahmefällen in den Verkehr gebracht werden dürfen und diese Bedingungen für eingeführte Erzeugnisse zum Zeitpunkt oder am Ort der Einfuhr gelten“. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( 17/2110) zugrunde.
Neuer Standard für Luftqualität beschlossen: Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Juni, die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( 17/1900) verabschiedet. Mit deren Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG in deutsches Recht sollen schädliche Auswirkung von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt verringert werden. Grundlage war eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( 17/2175).
Begleitetes Fahren mit 17 Jahren ins Straßenverkehrsgesetz übernommen: Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Juni, beschlossen, den Modellversuch "Begleitetes Fahren mir 17“ dauerhaft in das Straßenverkehrsgesetz ( 17/1573) zu übernehmen. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ( 17/2147).
Einvernehmen für Nachbesetzung im Europäischen Parlament: Der Bundestag hat der Bundesregierung sein "Einvernehmen“ zu den erwarteten Ergebnissen der anstehenden Regierungskonferenz bekundet. Er stimmte einem Antrag der Koalitionsfraktionen ( 17/2127) zu. Auf der Konferenz soll über die Nachbesetzung der zusätzlichen 18 Sitze im Europäischen Parlament entschieden werden, die nach einer Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zwölf Mitgliedstaaten zufallen sollen. Ein Antrag der Fraktion Die Linke ( 17/2049) zur Veränderung der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments in der laufenden Wahlperiode wurde abgelehnt.
Keine Mehrheit für SPD-Antrag zum Europäischen Auswärtigen Dienst: Abgelehnt wurde am Donnerstag, 17. Juni, ein Antrag der SPD-Fraktion ( 17/2118) zum Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), in dem die Fraktion die Regierung aufgefordert hatte, sich unter anderem dafür einzusetzen, "die weitere Debatte um die Gestaltung des EAD zu einem ernsthaften Bekenntnis zu nutzen, das ihren politischen Gestaltungswillen der Zukunft europäischer Außen- und Sicherheitspolitik zum Ausdruck bringt“.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Juni 2010, Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 97 bis 103 übernommen ( 17/1990, 17/1991, 17/1992, 17/1993, 17/1994, 17/1995, 17/1996).
Bundeswehr weiter an UN-Mission im Libanon beteiligt: Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Juni, in namentlicher Abstimmung beschlossen, dass sich deutsche Streitkräfte bis Ende Juni 2011 weiter an der UN-Mission im Libanon (United Nations Interim Force in Lebanon, UNIFIL) beteiligen. Die Zahl der maximal einzusetzenden Soldaten soll von 800 auf 300 reduziert werden. Die Verlängerung der Mission soll nach Auskunft der Bundesregierung rund 39,6 Millionen Euro kosten. Für einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung ( 17/1905) stimmten neben den Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP auch die SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen war die Linksfraktion. Der Bundestag folgte damit einer Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses ( 17/2171). Mehrheitlich abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2186).
Bundeswehreinsätze im Sudan verlängert: Der Bundestag hat gegen die Stimmen der Linksfraktion der Beteiligung der Bundeswehr an der Friedensmission der Vereinten Nationen (UN) im Sudan (UNMIS) und einer Beteiligung der Streitkräfte an der von Kräften der UN und der Afrikanischen Union organisierten Mission in der westsudanesischen Provinz Darfur (UNAMID) für ein weiteres Jahr zugestimmt. In zwei namentlichen Abstimmungen stimmten die Parlamentarier damit zwei Anträgen der Regierung ( 17/1901, 17/1902) zu. Die Regierung hatte darin erläutert, die bei der Friedensmission in Sudan gegenwärtig eingesetzten 32 deutsche Soldaten leisteten "einen wichtigen und international angesehenen Beitrag“. Der Bundestag folgte bei der Abstimmung der Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses ( 17/2173).
Wehrdienst auf sechs Monate verkürzt: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Juni, beschlossen, dass die Wehrpflicht vom 1. Juli 2010 an nur noch sechs statt neun Monate dauern soll. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 17/1953) sieht neben der Anpassung weiterer Vorschriften für Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende außerdem die Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Zivildienstes vor. Abgelehnt wurden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1431) und der Linksfraktion ( 17/1736), die darin jeweils die Abschaffung der Wehrpflicht gefordert hatten. Der Bundestag folgte damit einer Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses ( 17/2174). Kein Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2197), in dem sie die Regierung aufgefordert hatten, bis Anfang September 2010 "ein schlüssiges, tragfähiges sicherheitspolitisches Konzept vorzulegen, mit dem die Bundeswehr ihren Auftrag ohne Rückgriff auf die Wehrpflicht erfüllen kann“.
Begrenzung von Bonuszahlungen beschlossen: Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Juni, dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen ( 17/1291, 17/1457) mit einigen Änderungen zugestimmt. Für den Entwurf, mit dem die Bonuszahlungen an Manager von Banken und Versicherungen begrenzt werden sollen, stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP, während SPD- und Linksfraktion sich der Stimme enthielten und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnten. Ein Antrag der SPD-Fraktion ( 17/526), in dem die Sozialdemokraten gefordert hatten, dass sich die Banken an der Finanzierung der öffentlichen Lasten aus der Krisenbekämpfung angemessen beteiligen sollten, wurde vom Bundestag abgelehnt. Ebenfalls keine Zustimmung fanden zwei Anträge der Fraktionen von Die Linke ( 17/452) und von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/794). Der Antrag der Linksfraktion hatte zum Ziel, eine Sonderabgabe von 50 Prozent auf Boni in der Finanzbranche einzuführen; die Grünen hatten beantragt, dass die Gehälter stärker am langfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet werden sollten. Zu dem Gesetz und den drei Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ( 17/2181) vor.
Bundeswaldgesetz geändert: Holzplantagen und andere agroforstwirtschaftlich genutzte Flächen werden künftig nicht mehr als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes gelten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates ( 17/1220) zur Änderung des Bundeswaldgesetzes hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Juni, gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Die Änderung ist aus Sicht der Länderkammer nötig, da die agrarisch dominierte Bewirtschaftung solcher Flächen Konflikte mit den Bestimmungen des Bundeswaldgesetzes mit sich bringen könnte -zum Beispiel in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien des Bundeswaldgesetzes. Drei Anträge der Oppositionsfraktionen von SPD ( 17/1050), Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1586) und Linksfraktion ( 17/1743), die ebenfalls eine Änderung des Bundeswaldgesetzes vorsahen, lehnte der Bundestag ab. Er folgte dabei einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( 17/2184).
Marktengpässe bei flüssiger Biomasse: Künftig darf zur Stromerzeugung aus flüssiger Biomasse nur solche aus nachhaltiger Herstellung verwendet werden, sofern der erzeugte Strom nach den Maßgaben des EEG vergütet werden soll. Ein entsprechendes Gesetz ( 17/1750) hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Juni, gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Um kurzfristige Marktengpässe zu verhindern, solle der Einsatz nachhaltig hergestellter Biomasse erst ab 1. Januar 2011 gelten. Die Abgeordneten folgten damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( 17/2182). Ein Entschließungsantrag der Grünen ( 17/2209) wurde abgelehnt. Sie hatten gefordert, das Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung für Palm- und Sojaöl nicht zu verschieben und Übergangsregelungen für heimische Pflanzenölmühlen festzulegen.
Weingesetz geändert: Um die Qualität des deutschen Weines zu sichern und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für alle Betriebe zu schaffen, hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Juni, das Weingesetz geändert. Gegen den gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1749) stimmte die Linksfraktion. Der Entwurf sieht vor, dass auch die Traubenmost- und Weinerzeugung aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Traubenmost oder teilweise gegorenem Traubenmost der Hektarertragsregelung unterworfen wird. Ziel der im Weinrecht verankerten Hektarertragsregelung ist es, die Weinqualität zu steigern und eine Stabilisierung des Weinmarktes herbeizuführen. Sie bestimmt den in Weintrauben, Traubenmost oder Weinmengen festgesetzten Ertrag je Hektar Ertragsrebfläche.
Forderung nach ökologischem Hochwasserschutz abgelehnt: Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Juni, zwei Anträge der SPD zum Hochwasserschutz ( 17/1974) und zum Schutz und zur Renaturierung von Nass- und Feuchtgebieten ( 17/1748) abgelehnt. Die Abgeordneten hatten die Bundesregierung darin unter anderem aufgefordert, im Bereich des Hochwasserschutzes verstärkt auf ökologische und damit nachhaltige Möglichkeiten zu setzen, den Hochwasserschutz nicht singulär zu betrachten, sondern im Zusammenhang mit Naturschutz, Landwirtschaft und der Binnenschifffahrt. Auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1760), in dem die Fraktion gefordert hatte, ein Auenschutzprogramm vorzulegen, wurde abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( 17/2176) zugrunde.
Viertes Sozialgesetzbuch und andere Vorschriften geändert: Der Bundestag hat am 17. Juni beschlossen, das Vierte Buch des Sozialgesetzbuchs an vielen Stellen aus unterschiedlichen Gründen zu ändern. Der Gesetzentwurf der Regierung ( 17/1684) wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. SPD und Linke enthielten sich der Stimme. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ( 17/2169) zugrunde. Angenommen wurde außerdem ein Änderungsantrag der Abgeordneten Max Straubinger und Heinrich L. Kolb ( 17/2191).
Urbane Mobilität in Europa: Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Juni, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine Entschließung ( 17/815) verabschiedet. Sie bezieht sich auf eine Mitteilung der EU-Kommission (Ratsdokument 14030/09), die einen Aktionsplan zur urbanen Mobilität enthält und sich um den Austausch von Erfahrungen mit der Mobilität verschiedener Städte beschäftigt.
Keine Änderung der Nährwertkennzeichnung: Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Juni, einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1987) abgelehnt. Die Abgeordneten hatten darin gefordert, eine verbindliche Ampelkennzeichnung für Lebensmittel einzuführen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( 17/2185) zugrunde.
BAföG-Erhöhung und Stipendienprogramm beschlossen: Mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Die Linke hat der Bundestag am 18. Juni dem 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ( 17/1551) in geänderter Fassung zugestimmt. Die Bedarfssätze bei der Ausbildungsförderung BAföG sollen demnach um zwei Prozent und die Freibeträge um drei Prozent steigen. Drei Anträge der Oppositionsfraktionen von SPD ( 17/884), Die Linke ( 17/1558) und Bündnis 90/Die Grünen ( 17/899), die unter anderem vorsahen, den Gefördertenkreis zu erweitern und auf das nationale Stipendienprogramm zu verzichten, wurden wie ein Entschließungsantrag der Grünen ( 17/2198) abgelehnt. Das Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms ( 17/1552, 17/2194), das eine weitere Förderung bis zu einer Höhe von 300 Euro im Monat vorsieht, die nicht auf das BAföG angerechnet wird, wurde ebenfalls am 18. Juni mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1570), der ein "Nein“ zum nationalen Stipendienprogramm gefordert hatte. Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion ( 17/2199), der das Gesetz zum Stipendienprogramm als "nicht entscheidungsreif“ bewertete. Grundlage für die Abstimmung waren Empfehlungen des Bildungsausschusses ( 17/2194, 17/2196).
Forderung nach Finanztransaktionssteuer abgelehnt: Keine Mehrheit fanden am Freitag, 18. Juni, im Bundestag auch ein Antrag der SPD-Fraktion ( 17/527), zwei Anträge der Linksfraktion ( 17/518, 17/471) und ein Antrag von Bündnis 907Die Grünen ( 17/1422), die die Einführung einer Finanztransaktionsteuer und die finanzielle Beteiligung der Banken an den Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise gefordert hatten. Der Bundestag folgte damit einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ( 17/2133). Mit den Antragen hatten die Oppositionsfraktionen die Regierung unter anderem aufgefordert, sich für eine Finanztransaktionsteuer in der EU einzusetzen und alternativ eine nationale Börsenumsatzsteuer in Deutschland einzuführen, so lange es keine internationale Lösung gibt.
Preise für Arzneimittel sollen sinken: Der Bundestag hat am Freitag, 18. Juni, ein Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften ( 17/1297) auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses ( 17/2170) verabschiedet. Im Kern des Gesetzesvorhabens stehen Kostensenkungen bei den Arzneimitteln. Danach wird der Rabatt, den Hersteller den Krankenkassen für neue Medikamente gewähren müssen, von sechs auf 16 Prozent angehoben. Diese Regelung soll vom 1. August dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2013 für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel gelten, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben werden und für die es keinen Festbetrag gibt. Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, die Preise bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 einzufrieren. Mit diesen Maßnahmen sollen die Krankenkassen in die Lage versetzt werden, Kosten in Höhe von jährlich rund 1,15 Milliarden Euro einzusparen, so die Rechnung der Bundesregierung. Abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion ( 17/1206), der unter anderem eine Stärkung der Patientenrechte gefordert hatte.