Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Textarchiv > 2010 > Beschlüsse am 1. und 2. Juli 2010
Am Donnerstag, 1. Juli, und Freitag, 2. Juli 2010, hat der Bundestag eine Reihe von Beschlüssen gefasst, zum Teil ohne vorherige Aussprache im Plenum:
Kein Maßnahmenplan für mehr Naturwald: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/796), in dem die Abgeordneten die Regierung auffordern, mehr Wälder mit natürlicher Entwicklung zu schaffen, ist am Donnerstag, 1. Juli, vom Bundestag abgelehnt worden. Die Koalitionsfraktionen hatten gegen den Antrag gestimmt, der vorsah, dass die Regierung einen "zeitlich untersetzten Maßnahmenplan" vorlegen sollte, wie sie ihre selbstgesteckten Ziele in dem Bereich erreichen will. Neben den Antragstellern stimmte auch die Linksfraktion für den Antrag, die SPD-Fraktion enthielt sich. Grundlage der Entscheidung war eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( 17/1823).
Hofklausel bleibt bestehen: Der Bundestag hat am 1. Juli mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Abschaffung der so genannten Hofklausel gestimmt, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 17/1203) gefordert hatte. Diese Klausel sei "zutiefst ungerecht und schon längst nicht mehr zeitgemäß", begründen die Parlamentarier ihre Initiative. Konkret hatten die Grünen gefordert, dass Bauern ihre Höfe behalten dürfen sollen, auch wenn sie Altersrente beziehen. Angesichts des demografischen Wandels, des Höfesterbens und der vielfach fehlenden Hofnachfolger aus der eigenen Familie könne es nicht mehr richtig sein, Landwirte bei Eintritt ins Rentenalter zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit auf dem eigenen Hof zu drängen. Der Ablehnung im Bundestag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( 17/2266) zugrunde.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Juli, Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 104 bis 115 übernommen ( 17/2151, 17/2152, 17/2153, 17/2154, 17/2155, 17/2156, 17/2157, 17/2158, 17/2159, 17/2160, 17/2161, 17/2162).
Ausreichende Deutschkenntnisse für Schöffen Pflicht: Ein bei Gericht amtierender Schöffe (ehrenamtlicher Richter) soll ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um an einer Hauptverhandlung und der sich anschließenden Urteilsberatung selbstständig teilnehmen zu können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates ( 17/1462) hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Juli, in geänderter Fassung gegen die Stimmen von SPD und Die Linke, bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, verabschiedet. Das Gerichtsverfassungsgesetz wird nun um einen entsprechenden Passus ergänzt. Danach sollen Schöffen, die trotz mangelnder Sprachkenntnisse dennoch gewählt werden, später von der Liste wieder gestrichen werden können. Der Gesetzentwurf wurde auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 17/2350) angenommen.
Unterrichtung des parlamentarischen Beirats angenommen: Der Bundestag hat am 1. Juli eine Entschließung zur Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung ( 17/1657, 17/2061) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hatte in dieser Unterrichtung erklärt, dass ein neues Ministerium für Energie und Klimaschutz nicht zielführend sei. Das Kanzleramt sei bereits mit ausreichenden Kompetenzen für die nationale Nachhaltigkeitsstrategie ausgestattet. Auch die Einsetzung eines Nachhaltigkeitsbeauftragten sei nicht zielführend. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( 17/2314) zugrunde.
Wirtschaftlicher Nutzen von Forschung: Ein Antrag der Koalitionsfraktionen ( 17/1757), in dem sie das Bundesforschungsministerium auffordern, so genannte Validierungsprojekte zu finanzieren, "welche die technische Machbarkeit und das wirtschaftliche Potenzial von Ergebnissen aus der akademischen Forschung überprüfen", ist vom Bundestag am Donnerstag, 1. Juli, angenommen worden. Nötig sei dies, da Wissenschaftlern in Deutschland oft die Ressourcen oder das Interesse fehlten, um "die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Forschungsergebnissen zu prüfen", heißt es in dem Antrag. Das Geld für die Validierungsprojekte soll aus den geplanten zusätzlichen Haushaltsmitteln für Bildung und Forschung aufgebracht werden. Im Koalitionsvertrag sind dafür im Bundeshaushalt für die Jahre 2010 bis 2013 zwölf Milliarden Euro vorgesehen. Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag der SPD-Fraktion ( 17/1958), in dem die Sozialdemokraten forderten, innovative Forschungsergebnisse frühzeitig "auf ihre wirtschaftliche Nutzbarkeit hin" zu untersuchen. Für den Transfer von erfolgreicher "Grundlagenforschung in erfolgreiche Produkte und Dienstleistungen" hatten sie ebenfalls ein neues Förderprogramm vorgeschlagen. Grundlage der Entscheidung war eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ( 17/2368).
Militäreinsatz gegen Gaza-"Solidaritätsflotte" soll untersucht werden: Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Juli, einen Antrag der Fraktionen von CDU/CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2328) einstimmig angenommen. Darin heißt es, dass die Bundesregierung die Forderung nach einer internationalen Untersuchung des Militäreinsatzes israelischer Streitkräfte gegen die Gaza-"Solidaritätsflotte" am 31. Mai unterstützen solle. Das Vorgehen beider Seiten, einschließlich möglicher Verbindungen von Organisationen zur radikalislamistischen Hamas und anderen radikalen islamistischen Gruppen müsse in den Blick genommen werden. Die Beteiligung des Nahost-Quartetts (USA, Russland, Vereinte Nationen und EU) wäre sinnvoll, so die Antragsteller. Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag derFraktion Die Linke ( 17/2259), in dem sie verlangt hatte, die Bundesregierung solle sich für eine neutrale, von den Vereinten Nationen geführte Untersuchungskommission zur Aufklärung des Angriffs israelischer Truppen auf einen Schiffskonvoi vor dem Gaza-Streifen aussprechen. Laut Antrag solle Israel dazu aufgefordert werden, dieser Untersuchungskommission "unverzüglich" alle Unterlagen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die Film-, Foto- und Audioaufnahmen der "Free Gaza"-Passagiere freizugeben und der Kommission alle Freiheit für die notwendigen Ermittlungen einzuräumen. Ferner habe die israelische Regierung Wiedergutmachung gegenüber den Opfern des Angriffs zu leisten. Nach Ansicht der Linksfraktion war der Angriff ein "aggressiver und zu verurteilende Akt".
Illegaler Holzeinschlag: Gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 1. Juli einen Antrag der SPD-Fraktion ( 17/1962) abgelehnt, der die Regierung dazu aufgefordert hatte, sich bei den anstehenden Beratungen auf EU-Ebene für eine lückenlose Rückverfolgbarkeit über die gesamte Verarbeitungs-, Liefer- und Handelskette von Holz und Holzprodukten einzusetzen. Das Plenum folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( 17/2315).
Ungedeckte Leerverkäufe werden verboten: Der Bundestag hat am Freitag, 2. Juli, einem gesetzlichen Verbot so genannter ungedeckter Leerverkäufe zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion verabschiedete das Plenum den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte ( 17/1952), mit dem Finanztransaktionen, die eine Bedrohung für die Stabilität der Märkte darstellen, verboten werden. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Mit dem Entwurf werden nicht nur ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen aus dem Bereich der Eurozone verboten, sondern auch der Abschluss von ungedeckten Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps - CDS) auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten. Einen Antrag der Linksfraktion zur stärkeren Regulierung der Banken ( 17/1151) lehnte der Bundestag mit den Stimmen von Koalitionsfraktionen und von Bündnis 90/Die Grünen ab. Die SPD-Fraktion enthielt sich. Die Linksfraktion hatte gefordert, Banken Eigenhandelsgeschäfts auf eigenes Risiko zu untersagen. Ebenso sollte ihnen die Beteiligung an Hedge- und Equity-Fonds untersagt werden. Beiden Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ( 17/2336) zugrunde. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion ( 17/1733), in dem die Abgeordneten gefordert hatten, dass Kreditausfallversicherungen und der Handel damit in Deutschland vollständig verboten werden sollen. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 17/2097).
Verbraucherschutz auf Finanzmärkten: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/284), mit dem sie den Schutz der Anleger auf dem derzeitigen "grauen Kapitalmarkt" verbessern wollten, ist am 2. Juli vom Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Enthaltung der SPD-Fraktion abgelehnt worden. Die Grünen-Fraktion hatte in ihrem Antrag gefordert, es müsse ein "einheitliches Schutzniveau unabhängig vom Anlageprodukt oder Vertriebsweg gewährleistet" werden. Bei seiner Entscheidung folgte der Bundestag einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 17/2335).