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In einer Großen Anfrage ( 17/169) verlangt die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung Aufklärung über die Chancen von älteren Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt. Besonders vor dem Hintergrund der Einführung der Rente mit 67 fordern die Abgeordneten eine detaillierte Aufschlüsselung der tatsächlichen Integration der 55- bis 65-Jährigen in den Arbeitsmarkt. In einer 90-minütigen Debatte will der Bundestag am Freitag, 9. Juli 2010, ab 11 Uhr über die Konsequenzen der Einführung der Rente mit 67 beraten.
Die Fraktion Die Linke verweist darauf, dass bereits heute nur sieben Prozent der 64-Jährigen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und damit das faktische Rentenalter noch deutlich unter der derzeit geltenden Grenze von 65 Jahren liege. In der Anfrage heißt es, wissenschaftliche Studien untermauerten die Befürchtungen, "dass die Rente ab 67 zu vermehrter Arbeitslosigkeit und Armut im Alter führen wird".
In das Gesetz über die Einführung der Rente mit 67 wurde eine so genannte Überprüfungsklausel aufgenommen. Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, ab 2010 alle vier Jahre detailliert über die Entwicklung der Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer zu berichten.
In insgesamt 234 Fragen verlangt die Fraktion Die Linke deshalb aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund, Erwerbstätigkeit, Bildungsgrad, Behinderung und so weiter Auskunft über die tatsächlichen Erwerbschancen der über 55-Jährigen. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort aber auch klar, dass trotz der Berichtspflicht die Rente mit 67 geltendes Recht sei und nicht unter Vorbehalt stehe.
In ihrer insgesamt 256 Seiten starken Antwort ( 17/2271) stellt die Bundesregierung unter anderem fest, dass das Gesetz zur Anhebung der Regelaltersgrenze als Konsequenz aus der demografischen Entwicklung beschlossen worden sei. "Der demografische Wandel lässt die Bevölkerung schrumpfen und altern. Dabei hat nicht nur die Lebenserwartung massiv zugenommen, sondern auch die biologische Leistungsfähigkeit der Älteren ist deutlich gestiegen", heißt es in dem Papier.
Während das Verhältnis der über 65-Jährigen zu den 20- bis 64-Jährigen im Jahr 1960 noch eins zu fünf betragen habe, sei dieses 2008 auf eins zu drei zurückgegangen. Im Jahr 2030 wird es voraussichtlich bei eins zu zwei liegen. Zudem wird davon ausgegangen, dass die Lebenserwartung der 65-jährigen bis zum Jahr 2030 für beide Geschlechter um weitere zweieinhalb Jahre anwachsen wird.
Die Bundesregierung betont, dass die Altersgrenze stufenweise angehoben werde: Ab dem Jahr 2012 - Geburtsjahrgang 1947 - zunächst um einen Monat pro Jahrgang bis auf das vollendete 66. Lebensjahr. Ab dem Jahr 2024 - Geburtsjahrgang 1959 - um zwei Monate pro Jahrgang bis auf das vollendete 67. Lebensjahr.
Langjährig Versicherte könnten auch weiterhin nach 35 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Zudem sei ein Rentenbeginn mit 63 Jahren möglich, allerdings mit Abschlägen auf die Rentenhöhe.
"Die Anhebung der Regelaltersgrenze ist ein verbindliches Signal an Gesellschaft und Wirtschaft, sich der veränderten Potenziale älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewusst zu werden und entsprechend zu handeln. Verhaltensänderungen insbesondere in den Betrieben sind vor dem Hintergrund des demografischen Wandels notwendig", schreibt die Bundesregierung.
Nach Einschätzung der Bundesregierung sind insbesondere die Abkehr von der Frühverrentungspraxis und die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen ein verbindliches Signal an Wirtschaft und Gesellschaft, dass die Älteren gebraucht werden. Zunehmend seien Betriebe gefragt, die Arbeitsbedingungen altersgerecht zu gestalten und an den zukünftig weiter steigenden Anteil älterer Beschäftigter anzupassen, fordert die Regierung.
In den vergangenen Jahren hat der Antwort der Regierung zufolge die Erwerbsquote Älterer um mehr als zehn Prozentpunkte zugenommen. Das derzeit gültige so genannte Lissabon-Ziel der EU sieht eine Erwerbstätigenquote für die Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen von 50 Prozent vor und sollte bis 2010 erreicht werden.
In Deutschland sei die Quote schon 2007 mit 57,1 Prozent der Bevölkerung dieser Altersgruppe erreicht worden, heißt es. 2009 waren den Angaben zufolge 982.279 Menschen über 55 Jahren arbeitslos. 2006 seien noch 1,17 Millionen Menschen dieser Altersgruppe von Erwerbslosigkeit betroffen gewesen.