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Bis zu 17 Prozent Dispozinsen verlangen Banken, wenn Kunden ihr Girokonto überziehen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bringen deshalb am Donnerstag, 30. September 2010, im Bundestag jeweils einen Antrag zum Schutz der Verbraucher gegen diese Praxis ein. Die Debatte soll um 14.40 Uhr beginnen und 45 Minuten dauern. Dispositions- und Überziehungskredite gehören zu den teuersten Krediten überhaupt.
Nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest, die Mitte September veröffentlicht wurde, verlangen Banken zwischen sechs und fast 17 Prozent, wenn Kunden den Dispo auf ihrem Girokonto ausschöpfen. Der Durchschnittssatz beträgt demnach 12,52 Prozent. Zwei Banken setzten sogar fast 17 Prozent an.
Überziehen Kunden ihren Disporahmen, schnellen auch die Zinssätze weiter nach oben. Teilweise würden dann Zinsen von mehr als 20 Prozent fällig, teilte die Stiftung Warentest mit.
Die Linke will jetzt dieser Praxis einen Riegel vorschieben. In ihrem Antrag "Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite verbrauchergerecht deckeln“ ( 17/2913) heißt es: "Hohe Dispo- und Überziehungszinsen sind besonders problematisch, weil viele Menschen diesen Kleinkredit dauerhaft nutzen.“ Allein von Dezember 2008 bis April 2010 hätten Verbraucherinnen und Verbraucher hierdurch 777 Millionen Euro verloren.
"Kreditinstitute reichen die billigen Kredite, die sie von der Europäischen Zentralbank bekommen, nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter“, heißt es in dem Antrag der Linken weiter. "Sie versuchen, die Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise zulasten der Kundschaft wettzumachen.“ Zwar müssten die Kreditinstitute seit Inkrafttreten der Verbraucherkreditrichtlinie am 11. Juni 2010 stets einen Vergleichszins angeben, damit Zinssatzänderungen nachvollziehbar sind. Eine klare Obergrenze fehle jedoch weiterhin.
Die hohen Zinssätze für Dispositions- .und Überziehungskredite seien "ein klares Marktversagen“. Deshalb fordere Die Linke die Regierung dazu auf, die Sätze künftig an den Basiszinssatz zu koppeln. Der Zinssatz für Dispositionskredite solle maximal fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen, der Satz für Überziehungskredite höchstens acht Prozentpunkte mehr als der Basiszinssatz betragen. Aktuell würde sich der Dispozins damit auf maximal 5,12 Prozent belaufen, der Überziehungszins auf 8,12 Prozent.
Ganz ähnlich argumentieren auch Bündnis 90/Die Grünen. "Bei einem historisch niedrigen Leitzins der Europäischen Zentralbank von derzeit einem Prozent sind Überziehungszinsen bis effektiv fast 20 Prozent für private Girokonten nicht begründbar und nicht akzeptabel“, heißt es in dem Antrag "Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Überziehungszinsen schützen“ ( 17/3059).
Banken sollten "nur verhältnismäßige und leistungsgerechte Zinsen“ verlangen dürfen. Auch die Basis der Zinsberechnung müsse transparent werden, fordern die Grünen. "Es ist Zeit, regulierend in den Markt einzugreifen.“
Die Fraktion verlangt deshalb ähnlich wie Die Linke, "eine gesetzliche Regelung für einen Referenzzinssatz für Dispo- und Überziehungszinsen vorzulegen“ und eine gesetzliche Obergrenze für Dispozinsen daran zu koppeln. Anders als die Linksfraktion schlagen Bündnis 90/Die Grünen jedoch keine konkrete Zahl vor. Überhöhte Überziehungszinsen seien "ein weiteres Beispiel für Marktversagen im Finanzsektor“, heißt es in dem Antrag weiter.
Bis auf sehr wenige Ausnahmen diktierten Banken ihren Kundinnen und Kunden einseitig ungünstige Zinsbedingungen, schreibt die Fraktion. Dadurch würden Gewinne erzielt, "die nicht leistungsbezogen sind, sondern vielmehr Not- und Zwangslagen ausnutzen“.
Denn Girokonten könnten nicht ohne Weiteres gewechselt werden. "Diese Geschäftspraxis der Bankhäuser untergräbt ein weiteres Mal das Vertrauen in diesen Wirtschaftssektor.“ (mey)