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Vorstöße der Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes treffen bei Experten auf ein unterschiedliches Echo. Dies wurde am 27. Oktober 2010 bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zu je einem Gesetzentwurf der SPD- ( 17/207) und der Linksfraktion ( 17/1557) sowie einem Antrag der Grünen-Fraktion ( 17/1571) deutlich.
Die SPD-Fraktion will mit der Änderung des Aufenthaltsgesetzes das Bleiberecht für langjährig in Deutschland geduldete Ausländer novellieren. Damit solle Ausländern, die bisher lediglich eine Aufenthaltserlaubnis ”auf Probe“ erhalten haben, eine gesicherte Perspektive geboten werden, heißt es in dem Gesetzentwurf der Fraktion. Zudem müsse die Praxis der sogenannten Kettenduldungen wirksamer eingedämmt werden, als es bislang der Fall sei.
Auch die Linksfraktion macht sich für eine Vermeidung der Kettenduldungen von in Deutschland lebenden Ausländern stark. Das Problem der über Jahre andauernden Kettenduldungen bestehe ungeachtet der gesetzlichen ”Altfallregelung“ vom August 2007 und zweier Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom November 2006 und 2009 fort, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf.
Die Grünen-Fraktion dringt in ihrer Vorlage auf eine ”wirksame und stichtagsunabhängige“ Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz. Stichtagsregelungen führten immer wieder zu neuen humanitären Härtefällen, argumentiert die Fraktion in ihrem Antrag. Notwendig sei daher eine ”dauerhafte gleitende Bleiberechtsregelung“, die auch auf künftige Fälle Anwendung finden könne.
In der Anhörung verwies Klaus Dienelt, Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt, darauf, dass Ziel aller drei Vorlagen ein Aufenthaltsrecht sei, das von einem Stichtag unabhängig sein soll, aber abhängig von einer bestimmten Aufenthaltsdauer der betroffenen Ausländer.
Dienelt lehnte in diesem Zusammenhang die Vorstellungen der Linksfraktion als ”nicht systemkompatibel“ ab, während er die Vorschläge der SPD- und der Grünen-Fraktion als ”prüfenswert“ bezeichnete. Es sei aus mehreren Gründen notwendig, eine stichtagsunabhängige Altfallregelung einzuführen.
Auch der Münchner Rechtsanwalt Hubert Heinhold stellte sich hinter das Anliegen einer stichtagsunabhängigen Regelung. Sein Kollege Victor Pfaff auf Frankfurt am Main unterstützte ”im Grundsatz eine rollierende Bleiberechtsregelung“. Dietrich Eckeberg von der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe nannte die drei Vorlagen ”richtungsweisend“. Ihre Zielrichtung entspreche dem Handlungsbedarf, und sie enthielten sachgerechte Lösungsansätze.
Dagegen lehnte Christian Storr von der Stabsstelle des Integrationsbeauftragten der baden-württembergischen Landesregierung eine stichtagsfreie Altfallregelung ab. Sie wäre ein Verstoß gegen die Systematik des Aufenthaltsgesetzes. Auch würden damit Einwanderungsanreize geschaffen, die man nicht wolle.
Wilfried Schmäing vom hessischen Innenministerium sagte, ein genereller Verzicht auf einen Stichtag sei fachlich nicht vertretbar. Paul Middelbeck vom niedersächsischen Innenministerium argumentierte, käme es zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, könne nicht mehr das Ziel erreicht werden, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen. (sto)