Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Textarchiv > 2010 > Haushalt Justiz
Als besonders preiswerten Haushalt hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Etat für ihr Ministerium ( 17/2500, 17/2502) am 16. September 2010 bezeichnet: Gerade einmal 89 Cent koste er pro Einwohner. Die Haushälter des Bundestags haben in ihren Beratungen dafür gesorgt, dass er ein wenig teurer wird - sie erhöhten die Ausgaben um 6,39 Millionen Euro auf 493,09 Millionen Euro. Im Regierungsentwurf waren es noch 486,7 Millionen Euro. Damit ist Leutheussers Etat, der zu den eher kleineren gehört, im Vergleich zum Vorjahr um 3,73 Millionen Euro gestiegen. Der Etat des Justizministeriums steht am Donnerstag, 25. November 2010, ab etwa 13.30 Uhr für 90 Minuten auf der Tagesordnung.
Hauptverantwortlich für die Steigerung im Haushalt sind Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre in Höhe von 4,82 Millionen Euro, die im Regierungsentwurf noch nicht vorgesehen waren. Steigen werden allerdings nicht nur die Ausgaben des Justizministeriums, sondern auch dessen traditionell hohe Einnahmen: Von 413,61 Millionen Euro im Entwurf auf 414,86 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es noch 408,84 Millionen Euro.
Das meiste Geld fließt aus dem Marken- und Patentamt: Das nimmt durch Gebühren etwa für gewerbliche Schutzrechte im nächsten Jahr rund 295,10 Millionen Euro ein, hat aber lediglich Ausgaben von 174, 57 Millionen Euro.
Außerdem hat das Ministerium Einnahmen aus Ordnungsgeldern und Gebühren für die Erteilung von Führungszeugnissen. Bereits in ihrer Rede bei der Einbringung des Haushalts hatte Leutheusser-Schnarrenberger ihren Etat als "Aushängeschild des Bundeshaushalts" bezeichnet: Kein anderes Ministerium könne seine Ausgaben so umfassend durch Einnahmen decken wie ihres.
Nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 11. November finden sich in dessen Beschlussempfehlungen zum Justizetat ( 17/3507, 17/3523) eher kleinere Veränderungen: So steigen darin die Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben von 352.000 Euro im Regierungsentwurf auf 587.000 Euro; der Beitrag zu den laufenden Kosten des internationalen Seegerichtshofs sinkt von 967.000 Euro auf 849.000 Euro.
Mehr Geld stellen die Haushaltspolitiker auch für das Vorhalten von Datenbanken durch die juris GmbH zur Verfügung. Dafür sieht der Etat 3,95 Millionen Euro vor (Entwurf: 3,92 Millionen Euro).
Etwas weniger Geld als von der Regierung geplant gibt es im kommenden Jahr für die Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Richter und Beamten am Bundesverwaltungsgericht. Dafür sind 2011 8,27 Millionen Euro vorgesehen, im Regierungsentwurf waren es noch 8,34 Millionen Euro. Für den Bundesgerichtshof stehen 2011 30,96 Millionen Euro zur Verfügung, das sind 360.000 Euro weniger als im Vorjahr.
Als wichtigste Projekte ihres Hauses für 2011 hat die Ministerin die Änderung des Vormundschaftsrechts und die Verbesserung des Insolvenzverfahrens für Banken bezeichnet. Zudem hat die Koalition ein neues Konzept für die Sicherungsverwahrung vorgelegt.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht als selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof über einen eigenen Haushalt (Einzelplan 19) verfügt, wird sein Etat gemeinsam mit dem des Bundesjustizministeriums beraten. Der Etat des Gerichts sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 24,97 Millionen Euro vor - im Vorjahr waren es noch 23,21 Millionen Euro.
Den größten Anteil machen dabei die Personalausgaben von 18,38 Millionen Euro aus, die im Vergleich zum Vorjahr leicht sinken (2010: 19,59 Millionen Euro). Die Einnahmen des Gerichts bleiben mit 40.000 Euro unverändert. (suk)