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Kommunen soll durch eine bundeseinheitliche Regelung die Möglichkeit gegeben werden, Carsharing-Stellplätze einzurichten. Diese Ansicht vertrat die Mehrheit der zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Vorsitz von Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch, 1. Dezember 2010 geladenen Experten. Sie stellten sich damit hinter die in Anträgen der SPD-Fraktion ( 17/781) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/3208) erhobene Forderungen nach mehr Rechtssicherheit für Carsharing-Stationen.
Von Carsharing-Angeboten gehe ein hohes Maß an Verkehrs- und Umweltentlastung aus, sagte Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing. In vielen Städten seien die Carsharing-Anbieter jedoch nicht mehr in der Lage, in bestimmten Stadtteilen die Nachfrage ihrer Kunden nach wohnungs- und arbeitsplatznahen Standorten für die Fahrzeuge zu erfüllen.
Es sei daher zu begrüßen, wenn Kommunen durch eine gesetzliche Regelung in die Lage versetzt würden, reservierte Carsharing-Stellplätze zu schaffen. Die Kommunen wollen und brauchen das Carsharing, bestätigte Oliver Mietzsch vom Deutschen Städtetag. Für eine Privilegierung der Stellplätze benötige man eine rechtssichere Regelung, sagte er. Diese Parkbevorrechtung sollte seiner Ansicht nach jedoch nicht grundsätzlich für alle Elektroautos gelten, wie von den Grünen gefordert, sondern nur, wenn diese Bestandteil eines Carsharing-Angebotes sind.
Bahn und Auto miteinander zu verknüpfen, sei das Ziel der Deutsche Bahn Rent GmbH, sagte deren Vorsitzender Rolf Lübke. Carsharing stelle dabei eine Schlüsseldienstleistung dar, die auch für die Entwicklung einer nachhaltigen Verkehrslandschaft in Ballungsräumen benötigt werde.
Um seine Akzeptanz zu erhöhen, sei die Bereitstellung von öffentlichen Parkflächen vonnöten, die seiner Ansicht nach nicht kostenlos erfolgen müsse. Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) sind Bestrebungen zu begrüßen, damit Carsharing in die alltägliche Mobilität integriert werden könne.
Eine unverhältnismäßige Privilegierung von Carsharing-Fahrzeugen beim Parken lehnte ADAC-Vertreterin Monica Berg jedoch ab. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umgewandelt werden sollten, sagte sie. Wünschenswert wäre eine Regelung, bei der diese Fahrzeuge auf bewirtschafteten Flächen bevorzugt behandelt werden.
Wolfgang Schwenk vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen unterstützte die geforderte Besserstellung von Carsharing-Stellplätzen. In einem eventuellen Gesetz müsse jedoch deutlich gemacht werden, dass dies nur für Carsharing-Systeme im engeren Sinne, die auf eine sparsame Autonutzung hinarbeiten, gelten dürfe, nicht jedoch für sonstige öffentliche Autoverleihsysteme.
Die gegenteilige Forderung erhob Michael Brabec, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Autovermieter. Mit der Bevorrechtung der Carsharing-Anbieter werde das verfassungsrechtlich verankerte Gleichbehandlungsgebot verletzt, kritisierte er.
Für eine Diskriminierung von Mietwagenunternehmen seien keine Gründe ersichtlich, da auch mit deren Fahrzeugen die vom Gesetzgeber als wünschenswert erachteten ökologischen und sozialen Folgen erzielt werden könnten, so Brabec.
Nichts gegen die Anträge einzuwenden hatte hingegen Dietmar Schmidt vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband. Seiner Ansicht nach ist es sinnvoll, die Kommunen gesetzlich zu ermächtigen, Parkflächen bereitzustellen, die jedoch nicht kostenlos sein dürften. Der Taxiverband, so Schmidt, habe kein Problem mit Carsharing-Anbietern, da es viele Synergieeffekte gebe. (hau)