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Der Bundestag hat in seinen Sitzungen von Mittwoch, 15. Dezember, bis Freitag, 17. Dezember 2010, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Positive Bilanz im Jahresbericht 2010 zur Deutschen Einheit Bilanz: Die Bundesregierung zieht eine insgesamt positive Bilanz der vergangenen 20 Jahre deutscher Einheit. In dem als Unterrichtung vorgelegten Jahresbericht 2010 der Bundesregierung ( 17/3000) heißt es, dass die Menschen in Ost und West stolz sein könnten auf das, was seit der "friedlichen Revolution und der Wiedervereinigung gemeinsam erreicht wurde“. Der Bericht wurde auf Beschlussempfehlung ( 17/4147) des Innenausschusses von allen Fraktionen einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Fraktion Die Linke hatte zu dem Bericht einen Entschließungsantrag ( 17/4228) vorgelegt. Darin forderte sie die Bundesregierung auf, unter anderem Gesetzentwürfe zur Beendigung "bestehender Benachteiligungen Ostdeutscher" wie im Rentenrecht oder bei der Opferentschädigung vorzulegen. Der Entschließungsantrag wurde ebenso abgelehnt wie ein weiterer Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/4229), in dem unter anderem gefordert worden war, die Vereinheitlichung der Rentensysteme noch in dieser Wahlperiode anzugehen.
Nachforderungen von Sozialabgaben in der Leiharbeitsbranche: Die Deutsche Rentenversicherung Bund soll mögliche Beitragsforderungen der Sozialkassen vor der Verjährung schützen, hatte die Linksfraktion in einem Antrag ( 17/3042) gefordert, den der Bundestag am 17. Dezember auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ( 17/3732) mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt hat. Die Linke hatte verlangt, dass Beitragsnachforderungen aufgrund der eventuellen Hinfälligkeit von Tarifverträgen in der Leiharbeitsbranche festgestellt werden sollten.
Begünstigter Flächenerwerb für Alteigentümer beschlossen: Die Rückerwerbsmöglichkeiten für nichtwirtschaftende Alteigentümer ehemals volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen in Ostdeutschland werden mit dem von CDU/CSU und der FDP eingebrachten Gesetzentwurf ( 17/3183) für ein Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz verbessert, indem Grundstückswerte von 2004 zugrundegelegt werden. Seither eingetretene Preiserhöhungen hatten den weiteren Verkauf der Flächen behindert. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz auf Empfehlung des Haushaltsausschusses ( 17/4236) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Ein von der Linksfraktion eingereichter Entschließungsantrag ( 17/4254) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen abgelehnt. Darin war unter anderem ein sofortiger Verkaufsstopp der noch übrigen Flächen gefordert worden. Auch die Grünen wollten in einem Entschließungsantrag ( 17/4255) einen Verkaufsstopp erwirken und verhindern, dass die Entstehung neuen "Großgrundbesitzes“ gefördert wird. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Grünen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Linksfraktion abgelehnt.
Forderungen zur Religions- und Glaubensfreiheit beschlossen: Die Bundesregierung soll sich weltweit mit Nachdruck für Gewissens- und Religionsfreiheit einsetzen. Besonderes Augenmerk soll auf die Lage der christlichen Minderheiten gelegt werden. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP ( 17/2334) hat das Parlament am 16. Dezember auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses ( 17/4122) in namentlicher Abstimmung angenommen. 374 Abgeordnete stimmten dafür, 69 dagegen, 127 enthielten sich. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/4227) zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Er wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion abgelehnt. Ein Antrag der SPD ( 17/3428) wurde in namentlicher Abstimmung mit 304 Nein-Stimmen bei 195 Ja-Stimmen und 66 Enthaltungen auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses ( 17/4122) abgelehnt. Die Fraktion hatte darin unter anderem die Sorge geäußert, dass die Debatte über religiöse Symbole islam- und fremdenfeindliche Züge trage. Die SPD hatte sich dagegen gewandt, beim Engagement für den Schutz von Menschenrechten nach Religionen und Weltanschauungen oder nach der Zahl ihrer Anhängerschaft zu unterschieden. Keine Zustimmung fand zudem ein Antrag der Grünen ( 17/2424), in dem die Fraktion gefordert hatte, eine Hervorhebung einzelner religiöser Minderheiten zu vermeiden. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses ( 17/4121) vor.
Mittel aus der Insolvenzgeld-Umlage werden nicht auf 2011 übertragen: Die nicht aufgebrauchten Mittel aus der Insolvenzgeld-Umlage bei der Bundesagentur für Arbeit werden nicht auf das nächste Jahr übertragen. Der Bundestag lehnte eine entsprechende Forderung der SPD-Fraktion am 16. Dezember ab. Dank der unerwartet guten konjunkturellen Entwicklung werde die für das Jahr 2010 erhobene Insolvenzgeldumlage nicht vollständig benötigt, hatte die SPD-Fraktion in ihrem Antrag ( 17/4188) geschrieben. Es sei zu erwarten, dass am Jahresende ein Betrag von rund 1,117 Milliarden Euro nicht verausgabt sein wird.
Ausbildungsbonus wird nicht verlängert: Der sogenannte Ausbildungsbonus wird nicht um drei Jahre verlängert. Dies hatte die SPD-Fraktion in einem Antrag ( 17/4191) gefordert, der am 16. Dezember vom Bundestag abgelehnt wurde. Der Ausbildungsbonus ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, um Jugendlichen, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind, einen betrieblichen Ausbildungsplatz und gegebenenfalls ergänzende sozialpädagogische Begleitung zukommen zu lassen. Die Unternehmen, die einen zusätzlichen Ausbildungsplatz für diese Jugendlichen schaffen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der Ausbildung. Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Ausbildungsbonus Ende dieses Jahres auslaufen - mit Ausnahme des Bonus für Auszubildende in Betrieben, die insolvent werden. Auszubildende, die Gefahr laufen, dadurch ihren Ausbildungsplatz verlieren, sollen an anderer Stelle ihre Ausbildung beenden können. Betriebe, die solche Auszubildenden übernehmen, sollen weiterhin unter erleichterten Bedingungen mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden können.
EU-Parlament soll vorübergehend mehr Sitze haben: Die Zahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament soll für die verbleibende Zeit der Legislaturperiode bis 2014 von 736 auf 754 erhöht werden. Damit dies möglich wird, hat der Bundestag einem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 17/3357) "zu dem Protokoll vom 23. Juni 2010 zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist“, zugestimmt. Damit würden die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Zusammensetzung des EU-Parlaments, das im Juni 2009 noch auf der Grundlage des Vertrags von Nizza gewählt worden war, an die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon anzupassen, schreibt die Regierung. Das Protokoll vom 23. Juni 2010 bedürfe gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Zustimmung des Bundestages. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten dem Gesetzentwurf zu, Die Linke dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme ( 17/4244).
Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus ratifiziert: Der Bundestag hat ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung von Terrorismus ratifiziert. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 17/3801) stimmten am 16. Dezember CDU/CSU, SPD und FDP zu. Die Linksfraktion stimmte gegen das Gesetz, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich ( 17/4124). Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass das Abkommen von den Vertragsparteien wirksame Maßnahmen verlange, um terroristische Straftaten zu verhindern. Zu diesem Zweck sollten die Vertragsstaaten - unter Wahrung der menschenrechtlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze - die öffentliche Aufforderung zu terroristischen Straftaten unter Strafe zu stellen. Gleiches gelte für die Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke. Das Abkommen des Europarats ist den Angaben zufolge am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.
Keine Neuregelung für Kältemittel in Kfz-Klimaanlagen: Einen Antrag der Linksfraktion ( 17/3432), wonach die Regierung sicherstellen soll, dass vom 1. August 2011 an Kältemittel in Klimaanlagen von Neuwagen keine Stoffe mehr enthalten, die brennbar, toxisch oder ätzend sind, hat der Bundestag am 16. Dezember abgelehnt. Gegen den Antrag stimmten die Koalitionsfraktionen, dafür Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Die SPD enthielt sich. Der Antrag sah im Einzelnen vor, dass die Inhaltsstoffe unter anderem chemisch reaktionsträge sein und keine nachteiligen Auswirkungen auf Wasser, Boden und Luft haben sollten.
Anzeigen gegen Computerkriminalität: Künftig soll es Einzelpersonen möglich sein, Anzeige gegen Personen zu stellen, die mit Hilfe von Computern rassistische oder fremdenfeindliche Straftaten begehen. Einer entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuchs, wie sie die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf ( 17/3124) vorsieht, stimmte der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Grünen zu; SPD und die Linke enthielten sich. Sowohl ein EU-Rahmenbeschluss als auch ein Abkommen des Europarates machten dies erforderlich. Mit einem Zusatzprotokoll hatte der Europarat zuvor deutlich gemacht, dass er das Übereinkommen über Computerkriminalität auch auf Straftaten rassistischer und fremdfeindlicher Propaganda erstrecken wolle. Einstimmig verabschiedete der Bundestag außerdem einen weiteren Gesetzentwurf der Regierung ( 17/3123), der die Voraussetzungen für die Ratifikation des Zusatzprotokolls nach den Erfordernissen des Grundgesetzes schaffen soll. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 17/4123) zugrunde.
Keine Energiesteuer auf Brennholz und Holzkohle: Auf Brennholz und Holzkohle wird keine Energiesteuer erhoben. Dies beschloss der Bundestag am 16. Dezember, als er einen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ( 17/3055) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung ( 17/4234) mit Koalitionsmehrheit annahm. Zuvor hatte die Bundesregierung bereits Änderungsvorschläge des Bundesrates überwiegend abgelehnt ( 17/3307), weil sie auf einem „falschen Verständnis der aktuellen Rechtslage und der angestrebten Änderungen“ basierten. Die Gesetzesänderung sieht unter anderem Verbesserungen für Landwirte beim steuerlich begünstigten Agrardiesel vor. Der 2005 eingeführte Selbstbehalt von 350 Euro wird gestrichen. Ebenso entfällt die Obergrenze von 10.000 Liter Agrardiesel pro Betrieb. Außerdem ist geregelt, dass Wasserfahrzeuge im Hafen, die ihren Strombedarf von Land her decken, diesen Strom steuerbefreit beziehen können. Einen Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Fernwärme steuerlich zu begünstigen ( 17/4251), lehnte der Bundestag ebenso ab wie einen weiteren Änderungsantrag der Grünen, beim Agrardiesel die bisherige Regelung beizubehalten ( 17/4252). Keine Mehrheit fand zudem ein Entschließungsantrag der Grünen ( 17/4253).
Prüfkompetenzen des Normenkontrollrates erweitert: Der Bundestag hat am 16. Dezember die Prüfkompetenzen des Nationalen Normenkontrollrates erweitert. Das Gremium hat den Auftrag, die Bürokratiekosten von Gesetzentwürfen zu ermitteln und Vorschläge zur Verringerung dieser Kosten zu unterbreiten. Einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates ( 17/1954) nahm auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ( 17/4241) mehrheitlich an. Der Normenkontrollrat kann künftig den Bürokratieaufwand nicht nur bei Regierungsentwürfen, sondern auch bei Gesetzentwürfen des Bundesrates oder von Bundestagsfraktionen ermitteln.
Grünen-Vorschläge zum Schutz von Reisenden abgelehnt: Keine Mehrheit fand am 16. Dezember ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2428), Reisende besser zu schützen. Die Koalitionsfraktionen stimmten gegen den Antrag, die SPD enthielt sich, Die Linke unterstützte ihn. Der Tourismusausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 17/4019) vorgelegt. Die Grünen hatten die Regierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Regelungen zum Reiserecht verbraucherfreundlicher werden. Im Einzelnen sollte es eine klare Trennung zwischen Reisevermittler und –veranstalter, eine erweiterte Haftung und erweiterte Informationspflichten von Reiseunternehmen und eine schwarze Liste der unzuverlässigen Unternehmen geben.
Weißrussland soll Todesstrafe abschaffen: Der Bundestag hat am 16. Dezember die Bundesregierung aufgefordert, von der Regierung Weißrusslands die Abschaffung der Todesstrafe, die Aussetzung ergangener Todesurteile und deren Umwandlung zu fordern. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP ( 17/4194) nahm er mit der Mehrheit dieser Fraktionen an. Die Regierung wurde ferner aufgefordert, dafür zu werben, dass die Menschenrechte auf Presse- und Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden und dass die Regierenden in Minsk auf eine politisch motivierte Rechtsprechung verzichten. Schließlich sollten zur Präsidentschaftswahl in Weißrussland am 19. Dezember unabhängige in- und ausländische Wahlbeobachter zugelassen werden.
Datenschutz und technischer Fortschritt: Eine 16 Punkte umfassende Entschließung zum Tätigkeitsbericht 2007 und 2008 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ( 16/12600) hat der Bundestag am 16. Dezember auf Empfehlung des Innenausschusses ( 17/4179) einstimmig beschlossen. Darin heißt es, neue Technologien müssten bei ihrer Entwicklung und bei ihrem Einsatz den Erfordernissen eines wirksamen Datenschutzes entsprechen. Viele Datenverarbeitungen und das unaufhörliche Anwachsen von Datenbeständen mache es den Bürgern immer schwerer, ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht auszuüben. Die Bundesregierung wurde zu verstärkter Aufklärung aufgefordert, etwa durch Errichtung der Stiftung Datenschutz und durch Verbesserungen beim Datenschutz von Kindern und Jugendlichen. Der Bundestag forderte die Regierung ferner auf, der ständigen Ausweitung der Abfragen von Bankkonten der Bürger durch staatliche Stellen wirksam zu begegnen. Es handele sich dabei um Eingriffe in Persönlichkeitsrechte, bei denen Verhältnismäßigkeit zu beachten sei. Auch bei den neuen intelligenten Stromzählern müsse gewährleistet sein, dass die Datenhoheit beim Verbraucher verbleibt.
Vorschläge zum Thema Vorratsdatenspeicherung abgelehnt: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Union und FDP hat der Bundestag am 16. Dezember den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen "Keine Vorratsdatenspeicherungen über den Umweg Europa“ ( 17/1168) abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Rechtsausschusses ( 17/3589). Die Grünen hatten die Bundesregierung unter Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 (Aktenzeichen 1 BvR 586/08) auffordern wollen, auf EU-Ebene Vorhaben entgegenzutreten, die Vorratsdatenspeicherungen vorsehen. Auch sollte sich die Regierung nach dem Willen der Fraktion dafür einsetzen, dass die EU-Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich (2006/24/EG) vollständig aufgehoben wird.
Empfehlungen des Wehrbeauftragten: Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Dezember 2010, einstimmig eine Entschließung zum Jahresbericht 2009 des damaligen Wehrbeauftragten Reinhold Robbe ( 17/900) beschlossen. Auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses ( 17/3738) brachte er die im Bericht enthaltenen Empfehlungen der Bundesregierung "zur Prüfung, Erwägung und Beachtung“ zur Kenntnis. Im Übrigen dankte der Bundestag Robbe und seinen Mitarbeitern und bat die Bundesregierung, bis zum 10. März 2011 dem Verteidigungsausschuss über Ergebnisse und "vollzogene Maßnahmen“ zu berichten. Robbe hatte unter anderem beklagt, dass der Bundeswehr zu viele Ärzte fehlen.
Entschließungsantrag zur Regierungserklärung zu Afghanistan abgelehnt: Der Bundestag hat am 16. Dezember im Anschluss an die Debatte zur Regierungserklärung von Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle (FDP) zu "Fortschritten und Herausforderungen in Afghanistan“ einen Entschließungsantrag der Linksfraktion dazu ( 17/4225) abgelehnt. Die Linke hatte den sofortigen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan verlangt und die Regierung aufgefordert, einen "wirksamen Friedensprozess“ in Gang zu bringen.
Entschließungsanträge zur Regierungserklärung zum Europäischen Rat abgelehnt: Keine Mehrheit haben am Mittwoch, 15. Dezember 2010, Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zum Europäischen Rat am 16. Und 17. Dezember gefunden. Die SPD ( 17/4183) hatte unter anderem gefordert, private Gläubiger zwingend an den Kosten der Euro-Krise zu beteiligen und auf eine Steuerharmonisierung in der Euro-Zone zu dringen. Die Linke ( 17/4184) hatte verlangt, die Binnennachfrage in Deutschland durch massive Lohnerhöhungen, höhere Sozialleistungen und Renten, gesteigerte öffentliche Investitionen sowie einen gesetzlichen Mindestlohn zu stärken, die Spekulation gegen Staaten des Euro-Raums einzudämmen und auf Änderungen des Vertrages über die Arbeitsweise der EU hinzuwirken. Die Grünen ( 17/4185) hatten eine Beteiligung von privaten Gläubigern gedrungen, um die Schuldenlast betroffener Staaten senken zu können. Auch sollte die Regierung den Weg für Euro-Anleihen, die von den Euro-Ländern begeben werden, freizumachen, um so den Zusammenhalt in der Euro-Zone zu stärken.
Drei Mitglieder des KfW-Verwaltungsrats gewählt: Gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 16. Dezember drei von sieben Sitzen des Bundestages im Verwaltungsrat der staatseigenen KfW-Bankengruppe ("Kreditanstalt für Wiederaufbau“) neu besetzt. Einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Die Linke ( 17/4177) beschloss er mit den Stimmen der übrigen Fraktionen. Damit sind der CDU-Abgeordnete Norbert Barthle, der CSU-Abgeordnete Bartholomäus Kalb und der SPD-Abgeordnete Carsten Schneider gewählt. Die Grünen hatten in einem eigenen Antrag ( 17/4176), der keine Mehrheit fand, die Abgeordneten Barthle und Schneider sowie Christine Scheel (Bündnis 90/Die Grünen) vorgeschlagen.
Telekommunikationssicherstellungsrecht neu geregelt: Der Bundestag hat das Post- und Telekommunikationssicherstellungsrecht neu geregelt. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 17/3306) stimmten am 16. Dezember die Koalitionsfraktionen zu, die SPD stimmte gegen den Entwurf, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Nach dem Gesetzentwurf soll insbesondere die Versorgung mit Post- und Telekommunikationsdienst- leistungen auch in Störungsfällen wie "bei Naturkatastrophen, terroristischen Anschlägen, Sabotageakten oder besonders schweren Unglücksfällen“ besser aufrechterhalten werden können. Außerdem sollen Unternehmen der betreffenden Branche durch das Gesetz entlastet werden: So sollen sie in Zukunft keine Schutzräume und keine betriebliche Katastrophenschutzorganisation mehr bereithalten müssen wie in Zeiten des Kalten Krieges. Die Informationspflichten der Unternehmen sollen reduziert werden. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 17/4054) zugrunde.
Existenzgründungen im Hightech-Bereich werden weiterhin gefördert: Die Programme zur Förderung von Unternehmensgründungen im Hightech-Bereich und in der Spitzentechnologie sollen fortgesetzt werden. Das hat der Bundestag am 16. Dezember mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. SPD und die Linke stimmten gegen den Antrag von CDU/CSU und FDP ( 17/3480), die Grünen enthielten sich (Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses: 17/4115). 2008 sei mit 15.300 Neugründungen ein Tiefpunkt erreicht worden, hieß es in dem Antrag. Laut einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung sei die Zahl der Gründungen im Bereich der Spitzentechnologien sogar um zwölf Prozent auf 600 Gründungen gesunken. Neben der Weiterführung von Förderprogrammen fordern Union und FDP in ihrem Antrag außerdem, "jungen Technologieunternehmen den Zugang zu Wagniskapital zu erleichtern“. Außerdem sollen Gründungen aus Universitäten erleichtert und die "wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen verbessert“ werden.
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zugestimmt: Der Bundestag hat dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zugestimmt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 17/3121) befürworteten am 16. Dezember die Koalitionsfraktionen, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke enthielt sich. Zur Erweiterung des europäischen Luftverkehrsmarktes und zur Erhöhung der Sicherheit im internationalen Luftverkehr wurde im Dezember 2006 von der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Marokko vereinbart, dass der Luftverkehrsraum der Europäischen Union unter Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften auf Marokko ausgeweitet wird. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 17/4181) zugrunde.
SPD-Antrag gegen Menschenhandel für erledigt erklärt: Auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 17/4247) hat der Bundestag am 16. Dezember einvernehmlich einen Antrag der SPD ( 17/2344) für erledigt erklärt, der sich auf den EU-Richtlinienvorschlag zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur "Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates“ (Ratsdokument 8157/10) bezog. Die SPD wollte mit dem Antrag eine Stellungnahme des Bundestages nach dem Lissabon-Vertrag gegenüber der Bundesregierung bewirken. Die Regierung sollte aufgefordert werden, in Brüssel darauf hinzuwirken, dass die Bekämpfung des Menschenhandels weiterhin einen hohen Stellenwert einnimmt. Die SPD hatte selbst angeregt, ihren Antrag für erledigt zu erklären, nachdem die Bundesregierung in dieser Sache einen "guten Kompromis" mit dem Europäischen Parlament erzielt habe.
Änderung der Geschäftsordnung: Einstimmig hat der Bundestag am 16. Dezember einer Änderung der Geschäftsordnung zugestimmt, nach der die Beratungen von Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses künftig frühestens am zweiten Tag nach der Verteilung der Bundestagsdrucksache beginnen. In einem neuen Absatz 2 des Paragrafen 90 der Geschäftsordnung wird dies festgeschrieben. Die Frist zu verkürzen, soll weiterhin möglich sein. Grundlage der Entscheidung war eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 17/4166).
Kein Beitritt zu Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat am 16. Dezember auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 17/4240) beschlossen, sich zu 25 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zu äußern und diesen Verfahren nicht beizutreten. Eines dieser Verfahren ist die Wahlprüfungsbeschwerde des Speyerer Verwaltungswissenschaftlers Professor Dr. Hans Herbert von Arnim gegen die Gültigkeit der Wahl zum Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 (Aktenzeichen 2 BvC 6/10). Von Arnim wendet sich mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung seines Einspruchs, in dem er die Fünf-Prozent-Klausel des Europawahlgesetzes als Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Demokratieprinzip gerügt hatte. Einige weitere Verfahren haben die nachträgliche Sicherungsverwahrung verurteilter Straftäter zum Anlass.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 16. Dezember Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 181 bis 199 übernommen ( 17/4020, 17/4021, 17/4022, 17/4023, 17/4024, 17/4025, 17/4026, 17/4027, 17/4028, 17/4215, 17/4216, 17/4217, 17/4218, 17/4219, 17/4220, 17/4221, 17/4222, 17/4223, 17/4224). (vom/nt)