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Auf Zustimmung und Widerspruch unter den Sachverständigen ist bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales die Forderung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gestoßen, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und die Schlechterstellung von Asylsuchenden gegenüber Hartz-IV-Beziehern bei der Gewährung von Sozialleistungen zu beenden. Der Anhörung unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) lagen am Montag, 7. Februar 2011, ein entsprechender Antrag der Linksfraktion ( 17/4424) und ein Gesetzentwurf der Grünen (17/1428) zugrunde.
Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelungen betonten in ihren schriftlichen Stellungnahmen unter anderem der Caritasverband, die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, dass auch das Asylbewerberleistungsgesetz grundgesetzwidrig sei.
"Dieses Gesetz sollte aufgehoben werden“, sagte EKD-Sprecherin Nele Allenberg in der Anhörung. Michael Kleinhans vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Irene Vorholz von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erklärten hingegen, das Gesetz habe sich "bewährt“.
Kleinhans erläuterte, nach einem spürbaren Rückgang der Asylbewerberzahlen seit Beginn der 1990er Jahre sei inzwischen wieder ein verstärkter Andrang zu beobachten. So hätten sich die Zahlen seit 2007 auf mittlerweile über 40.000 jährlich verdoppelt.
Auch auf dem jetzigen Niveau der Sozialleistungen für diesen Personenkreis, bei denen die Bundesrepublik EU-weit im oberen Drittel rangiere, sei Deutschland als Zielort für Asylsuchende "attraktiv“. Bessere Leistungen würden den Andrang noch weiter verstärken.
Vorholz hielt es für gerechtfertigt, für Personen, die sich in ihrer großen Mehrheit hierzulande nur vorübergehend aufhalten, ein anderes Sozialhilfeniveau festzulegen als bei dauerhaft anwesenden Hilfsbedürftigen. Angesichts des Verfassungsgerichtsurteils zu Hartz-IV sagte sie jedoch, die entsprechenden Berechnungsmethoden müssten transparenter werden.
Sie verwies darauf, dass die Kommunen gemäß eigener Erfahrung Asylbewerbern teils Sachleistungen und teils Bargeld gewährten. Ein Ende der Unterbringung von Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften als Folge einer Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes werde die Kommunen vor Versorgungsprobleme stellen, da nicht überall genügend Wohnraum vorhanden sei.
Migrationspolitische Erwägungen wie die Eindämmung des Zustroms von Asylsuchenden haben für Dr. Ralf Rothkegel bei der Festlegung von Sozialleistungen für diesen Personenkreis "nichts zu suchen“. Beim Hartz-IV-Urteil habe Karlsruhe entschieden, dass sich die Ermittlung eines existenzsichernden Minimums nur am entsprechenden Bedarf zu orientieren habe, so der Einzelsachverständige.
Mario Junglas vom Caritasverband und Kerstin Becker von der Freien Wohlfahrtspflege erklärten, die Gewährung der Sozialhilfe für Asylbewerber in Form von Sachleistungen wie Lebensmittel und Kleidung verletze die Persönlichkeitsrechte. Speziell die Kinderbetreuung sei schlechter im Vergleich zum Hartz-IV-Niveau, monierte Becker. Sie plädierte dafür, den Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften auf sechs bis höchstens zwölf Wochen zu begrenzen.
Scharf kritisierte Georg Claasen vom Flüchtlingsrat Berlin, dass die Leistungen für Asylsuchende um über ein Drittel unter den Hartz-IV-Sätzen lägen. Kinder kämen sogar noch deutlich schlechter weg, und dies sei "verfassungswidrig“.
Aus Sicht von Michael Löher vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge wurde bislang nicht schlüssig und transparent nachgewiesen, dass Asylbewerber einen geringeren Hilfebedarf gegenüber Hartz-IV-Empfängern haben. (kos)