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"Die Legalisierung des ärztlich assistierten Suizides im ärztlichen Standesrecht darf nicht unser Ziel sein.“ Das sagte die Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes, Birgit Weihrauch, am Mittwoch, 26. Januar 2011, vor dem Unterausschuss Bürgerliches Engagement. Damit würde eine Weichenstellung vorgenommen, die aus ihrer Sicht nicht aufzuhalten sei. "Wo wollen Sie die scharfe Trennung ziehen zwischen der aktiven Strebehilfe und dem ärztlichen Suizid?“, fragte sie. Aus Sicht ihres Verbandes werde nicht eine legale Möglichkeit benötigt, das Patienten durch Ärzte „zum Tod kommen können“. Gebraucht werde vielmehr "Fürsorge, Begleitung und eine verständnisvolle Linderung der Beschwerden“.
Sehr wichtig für die Hospiz- und Palliativarbeit sei das Engagement der Ehrenamtlichen, sagte Weihrauch, die ihren Verband als ehrenamtliche Vorsitzende führt. Schätzungen würden sich auf etwa 80.000 ehrenamtlich Engagierte belaufen. "Die Hospizbewegung ist eine Bürgerbewegung“, sagte sie.
Um in die Lage versetzt zu werden, die schwierige Arbeit der Begleitung schwerstkranker sterbender Menschen ausüben zu können, würden die Ehrenamtlichen in Befähigungskursen geschult. Es wäre "unverantwortbar“ darauf zu verzichten, machte die Verbandsvorsitzende deutlich.
Die hauptamtlichen Koordinationskräfte sowie die Ausbildungskurse der Ehrenamtlichen und deren"„Supervision“ würden durch die gesetzliche Krankenversicherung gefördert, sagte sie. Die Arbeit der Ehrenamtlichen jedoch nicht. "Sie bleibt ehrenamtliche Arbeit“, stellte sie klar. Ihrer Aussage nach sind Ehrenamtliche jedoch keine „Notlösung“. Vielmehr seien sie die "Seele des Konzeptes“.
Weihrauch erläuterte vor dem Ausschuss die Begrifflichkeiten "Hospiz“ und "Palliativ“. Hospiz stehe demnach nicht primär für eine Organisation, sondern "für eine Lebenshaltung, für eine andere Kultur, einen anderen Umgang mit Sterben und Tod“, sagte sie.
Die Palliativmedizin wiederum sei aus den Grundsätzen und Anliegen der Hospizbewegung entstanden. In Deutschland, so kritisierte sie, hätten sich Hospizarbeit und Palliativmedizin zunehmend voneinander entfernt. Palliativmedizin ohne Hospizkultur bedeute jedoch "einen Schritt zurück in ein rein medizinisches Versorgungssystem“.
Hinter der Hospizidee im Sinne einer ganzheitlichen Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen stehe jedoch ein Zusammenspiel von "palliativer Medizin und Pflege sowie psychosozialer Betreuung und spiritueller Begleitung“.
Die Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes lobte vor dem Ausschuss das Engagement der Politik in der vergangenen Legislaturperiode. So seien gesetzliche Regelungen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) gefunden worden und bei der Hospizfinanzierung die Belange der Kinder und der Begleitungen in Pflegeeinrichtungen berücksichtigt worden. Wichtig, so Weihrauch, sei auch die Festlegung, dass die Palliativmedizin als Pflichtfach in der ärztlichen Ausbildung zu gelten habe.
Sie hoffe, dass die Politik auch zukünftig ihrer Verantwortung für eine lebendige Hospizbewegung und ein starkes Ehrenamt gerecht werde. Dazu müsse die Öffentlichkeitsarbeit und der Dialog über Sterben und Tod auf allen Ebenen der Gesellschaft gefördert werden. Gleichzeitig müssten die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement weiter verbessert und die Hospizarbeit auch in Zukunft "angemessen gefördert und unterstützt werden“, sagte Weihrauch. (hau)