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Die Ächtung von Gewalt in der Erziehung ist ein Fortschritt, für den sich auch die Kinderkommission (Kiko) des Deutschen Bundestages in den vergangenen Jahren eingesetzt hat. Das schreibt die Kommission in einer Stellungnahme zum Dritten und Vierten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Eine positive Bilanz ihrer Arbeit zog die Kiko auf einer Pressekonferenz am Mittwoch, 26. Januar 2011, auch in anderen Bereichen. So werteten die Mitglieder der Kommission unter anderem das Bundeskindergeldgesetz und Verbesserungen im Jugendschutz als ihren Erfolg im Sinne der Kinder und Jugendlichen.
Ziel der zukünftigen Arbeit müsse sein, die in der UN-Charta verbrieften Kinderrechte bekannter zu machen, den Ausbau des Kinderschutzes durch Präventionsmaßnahmen durchzusetzen und Kinder mehr zu beteiligen, sagte die Vorsitzende der Kiko, Marlene Rupprecht (SPD): "Wir müssen das Bewusstsein dafür stärken, dass Kinder eine eigenständige Bevölkerungsgruppe sind und keine kleinen Erwachsenen", so Rupprecht.
Aber auch innerhalb der Kiko gelte es noch Arbeit zu leisten: So müssten sich die Kommissionsmitglieder verständigen, ob die Kiko empfehlen solle, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen.
In ihrem Schattenbericht sieht die National Coalition, ein Zusammenschluss von rund 100 Organisationen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention voranzutreiben, in Ergänzung der Stellungnahme weiteren dringenden Handlungsbedarf. "In allen Bereichen sind Dinge zu kritisieren", sagte Professor Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition.
Am eklatantesten seien die Missstände im Bereich der Flüchtlingspolitik. Sie müssten abgestellt werden. Im Ausländerrecht würden bereits 16-Jährige als verfahrensfähig betrachtet. Zur Folge habe dies, dass man ihnen zumute, selbstständig tätig zu werden, um wie Erwachsene ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. "Das wiederspricht der UN-Kinderrechtskonvention", sagte Maywald.
Auch im Asylleistungsgesetz und in der Gesundheitsversorgung würden durch Ungleichbehandlung Asylsuchende durch geringere Beihilfen im Vergleich zu anderen ausländischen oder inländischen Anspruchsberechtigten diskriminiert.
Weiter kritisierte die National Coalition, dass die Verpflichtung zur Umsetzung der Kinderrechte und des Kindeswohls in Deutschland nicht auf Verfassungsebene festgeschrieben ist. "Dies könnte auch die Eltern stärken", so der Sprecher der National Coalition.
Nach Artikel 44 der UN-Kinderrechtskonvention ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den Vereinten Nationen über die Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte getroffen hat, zu berichten. (eis)