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Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Februar, und Freitag, 11. Februar 2011, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Regulierung von Finanzdienstleistungen: Der Bundestag hat mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes ( 17/3628, 17/3803) angenommen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass alle Mitarbeiter in der Anlageberatung künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden müssen. Ziel ist es, die in der Vergangenheit beobachteten Fehlentwicklungen in der Anlageberatung einzudämmen. Bei Falschberatung und fehlenden Informationen über Provisionen soll die BaFin künftig Bußgelder verhängen dürfen. Anleger müssen zudem besser über Finanzprodukte informiert werden.Die geplanten Regelungen gelten jedoch nicht für freie Anlageberater.Die Koalitionsfraktionen wollen für diesen Kreis gesonderte Regelungen vorlegen. Der Bundestag folgt damit einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ( 17/4710, 17/4739) und lehnte gleichzeitig mehrere Gesetzentwürfe und Anträge der Oppositionsfraktionen zum Anlegerschutz ab. Darunter wurde ein von der SPD vorgelegter Entwurf zur Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ( 17/3481) abgelehnt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen. Abgelehnt wurde ferner ein Antrag der SPD( 17/2136), der die Regierung aufforderte, ein Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen vorzulegen. Darüber hinaus lehnte der Bundestag Anträge der Linksfraktion ab ( 17/3540), wonach die Beschäftigtenrechte bei Übernahmen und Fusionen gestärkt werden müssten, und von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/3210), den Verbraucherschutz auf Finanzmärkten nachzuholen. Zum Gesetz haben die SPD ( 17/4721), Die Linke ( 17/4722) und Bündnis 90/Die Grünen ( 17/4723) Entschließungsanträge vorgelegt, die ebenfalls keine Mehrheit fanden. Die SPD hatte unter anderem eine Regulierung des Grauen Kapitalmarkts gefordert. Die Linke wollte eine Verbraucherschutzbehörde für Finanzmärkte schaffen, und die Grünen verlangten eine Regulierung des Finanzprodukts "Zertifikat".
Hartz-IV-Vermittlungsergebnis bestätigt: Angenommen hat der Deutsche Bundestag am 11. Februar in namentlicher Abstimmung eine Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ( 17/4719) zu Änderungen der Hartz-IV-Reform mit den Stimmen der Koaltionsfraktionen gegen die Oppositionsfraktionen. Für das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ( 17/3404, 17/3958, 17/3982, 17/4032) stimmten 313 Abgeordnete. Dagegen stimmten 252. Nicht abgestimmt haben 57 Parlamentarier. Der Bundesrat hatte im vergangenen Jahr die Zustimmung zum Gesetz verweigert ( 17/4303), daraufhin hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen ( 17/4304). Der Beschluss des Vermittlungsausschusses sieht vor, die Zuständigkeit für das Bildungs- und Teilhabepaket vollständig auf die Kommunen zu übertragen und diesen die Kosten zu erstatten. Erweitert werden die Leistungen zum Beispiel um ein Mittagessen für Hortkinder, dessen Kosten der Bund für die nächsten drei Jahre übernimmt. Auch Kinder von Wohngeldempfängern sollen Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen können. Unverändert bleiben soll es bei der vom Bundestag im Dezember 2010 beschlossenen Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes um fünf auf 364 Euro. Allerdings werden Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet. Außerdem sollen die Kosten für dezentrale Warmwasserbereitung nicht zum Hartz IV-Regelsatz gehören und vom Bund übernommen werden. Die Reform soll rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft treten und die noch nicht gewährten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen durch einen pauschalierten Geldbetrag rückwirkend ausgezahlt werden. Der Bundesrat hat nach dem Bundestagsbeschluss vom 11. Februar den Vermittlungsausschuss für eine zweite Vermittlungsrunde angerufen. Er fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Besondere Bedarfslagen bei der Anschaffung von bestimmten Gebrauchsgütern sowie anfallenden Mobilitätskosten wie der Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr werde bislang nicht ausreichend Rechnung getragen, hieß es zur Begründung.
Extremismusklausel bleibt: Die geplante Bestätigungserklärung als Voraussetzung für eine Förderung von Demokratieinitiativen mit Mitteln des Bundesprogramms "Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ (sogenannte Extremismusklausel) wird nicht gestrichen. Die Streichung hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag ( 17/4551) gefordert, den der Bundestag am 10. Februar mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition ablehnte. Aus Sicht von SPD und Grünen ist es selbstverständlich, dass Empfänger von Zuwendungen des Bundes auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen. Es sei "paradox und widersinnig“, von Initiativen gegen Rechtsextremismus und für Demokratie, die Fördermittel des Programms in Anspruch nehmen, eine ausdrückliche Sondererklärung zur Verfassungstreue ("Bestätigungserklärung“) zu verlangen. Die vom Bundesfamilienministerium gewollte Bestätigungserklärung halten die Oppositionsfraktionen für verfehlt.
60 Jahre Charta der Heimatvertriebenen: Die Bundesregierung soll prüfen, ob der 5. August als bundesweiter Gedenktag für die Opfer von Vertreibung geeignet wäre. Das beschloss der Bundestag am 10. Februar, als er einen Antrag von CDU/CSU und FDP mit dem Titel "60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen - Aussöhnung vollenden“ ( 17/4193) auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien ( 17/4651) annahm. Alle drei Oppositionsfraktionen stimmten gegen den Antrag, in dem es heißt, die Charta vom 5. August 1950 habe einen Meilenstein auf dem Weg zu Integration und Aussöhnung dargestellt. Mit dem Beschluss verpflichtet sich der Bundestag darauf hinzuwirken, dass Flucht und Vertreibung von der gesamten Gesellschaft als Teil deutscher Geschichte begriffen werden. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen( 17/4693). Darin wird die Prüfung eines Gedenktages unterstützt, ohne allerdings auf den 5. August als Jahrestag der Charta-Unterzeichnung zurückgreifen zu müssen. Die Linke stimmte mit der Koalition gegen den Änderungsantrag, die SPD enthielt sich.
Versandhandelsverbot für Tierarzneimittel gelockert: Der Bundestag hat am 10. Februar das bisher geltende Versandhandelsverbot für Tierarzneimittel gelockert. Den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arzneimittelgesetzes ( 17/4231) nahm er in der vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geänderten Fassung ( 17/4720) gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen an. Von der Lockerung des Verbots profitieren apothekenpflichtige sowie verschreibungspflichtige Arzneimittel, die ausschließlich für Tiere zugelassen sind, die keine Lebensmittel liefern. Tierhalter dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel bei ihren Tieren nur dann selbst anwenden, wenn diese von einem Tierarzt abgegeben oder verschieben worden sind, bei dem das Tier auch in Behandlung ist. Damit soll verhindert werden, dass ein Tier mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln ohne vorherige Konsultation eines Tierarztes behandelt wird.
Kein Erkundungsstopp für Gorleben: Abgelehnt hat der Bundestag am 10. Februar einen Antrag der SPD-Fraktion mit dem Titel "Gorleben - Echter Dialog statt Enteignung“ ( 17/4678). Die Koalition stimmte gegen, die Opposition für den Antrag. Darin kritisierten die Sozialdemokraten, dass Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen (CDU) mit den Bürgerinnen und Bürgern im niedersächsischen Wendland erst ins Gespräch kommen wolle, nachdem die Fakten vor Ort bereits geschaffen worden seien. Die Laufzeiten der Atomkraftwerke seien verlängert und Enteignung der Anlieger per Gesetz möglich geworden, um die weitere Erkundung des Salzstockes auch ohne Zustimmung der Eigentümer fortführen zu können. Die SPD forderte die Bundesregierung auf, die Möglichkeit zur Enteignung zurückzunehmen und einen sofortigen Erkundungsstopp zu erlassen, da erst die Ergebnisse des Gorleben-Untersuchungsausschusses des Bundestages abgewartet werden müssten.
Weißrussland: Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass politische Gefangene in Weißrussland freigelassen und den Opfern der Repression finanzielle und rechtliche Unterstützung gewährt wird. Dies beschloss der Bundestag am 10. Februar, als er einen Antrag von CDU/CSU und FDP ( 17/4685) mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen annahm. Von politischer Verfolgung in Weißrussland Bedrohte sollten möglichst mit gebührenfreien Visa in die EU einreisen können. Keine Mehrheit fanden Anträge der SPD ( 17/4667) und von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/4686), die sich weitgehend mit dem Koalitionsantrag decken. Nach dem Willen der SPD sollten jedoch alle von politischer Verfolgung bedrohten Weißrussen unbürokratisch und gebührenfrei in die EU einreisen können, die Grünen wollten die Visumspflicht für Weißrussen im Schengen-Raum (EU-Staaten ohne Kontrollen an den Binnengrenzen) aufheben. Beim SPD-Antrag enthielten sich Linksfraktion und Grüne, beim Grünen-Antrag enthielten sich SPD und Linke. Die Koalitionsfraktionen stimmten gegen beide Anträge.
Grundrecht auf Wohnen: Gescheitert ist die Linksfraktion am 10. Februar mit ihrem Antrag ( 17/3433), das "Grundrecht auf Wohnen sozial, ökologisch und barrierefrei“ zu gestalten. Die Fraktion hatte darin gefordert, das Wohnen als soziales Grundrecht dauerhaft zu sichern und nach demografischen, ökologischen und Erfordernissen der Barrierefreiheit auszugestalten. CDU/CSU, SPD und FDP lehnten den Antrag auf Empfehlung des Bauausschusses ( 17/4659) ab, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Assoziierungsabkommen mit Serbien: Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 10. Februar dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Serbien vom 29. April 2008 ( 17/3963) zugestimmt. Diese Abkommen der EU mit Staaten des westlichen Balkans dienen dazu, die Partnerstaaten an die EU heranzuführen, ihnen die Perspektive einer letztendlichen Integration in EU-Strukturen anzubieten und sie zur Reformen und zur Intensivierung regionaler Zusammenarbeit zu verpflichten. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses ( 17/4500).
Keine Neuheitsschonfrist im Patentrecht: Einen Vorstoß der SPD-Fraktion, die Bundesregierung solle eine Initiative für eine Neuheitsschonfrist von bis zu einem Jahr im europäischen Patentrecht starten, hat der Bundestag am 10. Februar zurückgewiesen. Auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 17/4725) lehnte das Parlament den Antrag der SPD ( 17/1052) mit der Mehrheit von Union und FDP gegen das Votum der Opposition ab. Hintergrund des Antrags war, dass deutsche Forscher und Erfinder wegen dieser fehlenden Schonfrist einen Standortnachteil hätten, der sich negativ auf die wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen auswirke. Das Dilemma sei, so die SPD, dass Erkenntnise einerseits zügig publiziert werden müssten, um im internationalen Forschungswettbewerb zu bestehen, andererseits aber Geheimhaltung erforderlich sei, um die eigene Erfindung durch Patentierung ökonomisch verwerten zu können. Durch eine Neuheitsschonfrist könne die Zahl der Patentanmeldungen erhöht und Forschungsergebnisse besser verwertet werden, hieß es im Antrag.
EU-Freihandelsabkommen mit Indien nicht stoppen: Keine Mehrheit fand am 10. Februar ein Antrag der Linksfraktion ( 17/2420) im Bundestag, die Verhandlungen der EU mit Indien über ein Freihandelsabkommen zu stoppen. Union, SPD und FDP stimmten gegen den Antrag, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Linke hatte verlangt, den Bundestag an der Neufassung eines Verhandlungsmandats zu beteiligen und darauf hinzuwirken, dass sowohl auf indischer als auch auf EU-Seite Personen an den Verhandlungen beteiligt werden, die die Interessen derjenigen vertreten, die von der angestrebten Liberalisierung im Güterhandel und bei Dienstleistungen sowie von der Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte in Indien für Anbieter aus der EU negativ betroffen sind. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses an ( 17/4616).
Menschenrechte in multinationalen Unternehmen: Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 10. Februar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/4196) abgelehnt, den Menschenrechtsschutz bei den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen zu stärken. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses ( 17/4613). Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Überarbeitung der OECD-Leitsätze dafür einzusetzen, dass die Menschenrechte innerhalb der Leitsätze stärker ins Zentrum gerückt werden. Dies sollte dadurch geschehen, dass menschenrechtliche Verpflichtungen von Unternehmen in einem eigenen Kapitel konkretisiert und mit einem Sanktionsmechanismus im Falle einer Verletzung der Leitsätze versehen werden. Auch sollten die Leitsätze für alle Geschäftstätigkeiten von Unternehmen, auch für Zulieferbeziehungen, gelten. Die SPD unterstützte das Anliegen der Grünen, Die Linke enthielt sich, Union und FDP votierten dagegen.
Förderung unabhängiger Kinos: Der Bundestag hat sich am 11. Februar mit einer von CDU/CSU und FDP und gegen die Stimmen der Opposition gefassten Entschließung dafür ausgesprochen, vor allem kleine, unabhängige Kinos, Kinos in ländlichen Gebieten und solche, die einen erheblichen Anteil europäischer Filme im Programm zeigen, zu fördern. Wie aus der vom Ausschuss für Kultur und Medien vorgelegten Beschlussempfehlung ( 17/4467) hervorgeht, will der Bundestag diese von der EU-Kommission beschlossenen Maßnahmen und Ziele, die sie in der Mitteilung „Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für das europäische Kino" (Ratsdokument 14119/10) beschreibt, unterstützen. Ein Antrag der SPD-Fraktion ( 17/1156), in dem sie von der Regierung fordert, ”unverzüglich ein Konzept für die Digitalisierung der Kinos in Deutschland vorzulegen“, ist vom Bundestag abgelehnt worden.
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz wird geändert: Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz wird geändert. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung ( 17/3800) haben alle Fraktionen zugestimmt ( 17/4660). Bisher müssen Fahrer von Lkws und größeren Bussen neben dem Führerschein einen geeigneten Qualifikationsnachweis erbringen. Berufskraftfahrer, die an einem besonderen Stichtag im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind, genießen Bestandsschutz. Kraftfahrer, deren Fahrerlaubnis vor den maßgeblichen Stichtagen erloschen ist, haben laut Gesetz keinen Bestandsschutz mehr und müssen deshalb die Grundqualifikation ableisten. Dies bedeute eine zeit- und kostenintensive Ausbildung, obwohl nicht generell davon auszugehen sei, dass die bis zu den jeweiligen Stichtagen unterstellte Grundqualifikation gegenstandslos wird, heißt es. Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass auch Fahrerinnen und Fahrern, deren Fahrerlaubnis vor den maßgeblichen Stichtagen erloschen ist, die Grundqualifikation weiterhin unterstellt wird.
Regelung zum Haushaltsbegleitgesetz 2004: Der Bundestag hat gegen die Stimmen der Linksfraktion ein Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 beschlossen. Die Regierung hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 17/3632) vorgelegt, mit dem sie auf einen Beschluss des Verfassungsgerichts vom 8. Dezember 2009 reagierte, in dem die Kürzung des Ausgleichsbetrages für Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Entscheidung im Bundestag lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ( 17/3984) s zugrunde.
Zollinformationssystem neu geregelt: Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Zollinformationssystem (ZIS) und anderer Gesetze ( 17/3960) zugestimmt, mit dem europäische Rechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Dabei geht es etwa um Neuregelungen für das Zollinformationssystem. So werden nach Angaben der Regierung Europol und Eurojust einen ”lesenden Zugriff“ auf die Zoll-Datenbanken bekommen. Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf, SPD und Linke enthielten sich der Stimme ( 17/4506).
Wahleinsprüche zurückgewiesen: Der Bundestag hat auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses ( 17/4600) 47 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2009 zurückgewiesen. Insgesamt sind 163 Wahleinsprüche eingegangen. 73 Wahlprüfungsverfahren sind bereits abgeschlossen ( 17/2250, 17/3100). Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 10. Februar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 210 bis 217 übernommen ( 17/4534, 17/4535, 17/4536, 17/4537, 17/4538, 17/4539, 17/4540, 17/4541). (nt/vom/eis)