Richtlinien für die Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichts bei der Bundeswehr

Verteidigung/Kleine Anfrage - 02.02.2011

Berlin: (hib/AW/MIK) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, welche Richtlinien für die Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichts bei der Bundeswehr im Allgemeinen und für das Thema ”Folter“ bestehen. In ihrer Kleinen Anfrage ( 17/4396) verweist die Fraktion auf einen Workshop von Militärgeistlichen, in dessen Bericht es heiße: ”Alle Teilnehmer im workshop stimmten überein, dass Fragen zur Folter wegen ihrer moralischen Qualität eng mit dem Gewissen verbunden sind.“ Aus Sicht der Fraktion ist es aber nicht hinnehmbar, wenn im Lebenskundlichen Unterricht vermittelt werde, die Anwendung von Folter sei eine individuelle Gewissensentscheidung. Die Linke betont, dass Folter in Deutschland ausnahmslos verboten ist.

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