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Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf - 09.02.2011
Berlin: (hib/ELA/KT) Die SPD-Fraktion will einen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro brutto je Stunde einführen. Dazu legte sie einen Gesetzentwurf ( 17/4665) vor, der am morgigen Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten wird. Über die genaue Höhe der Lohnuntergrenze soll eine Mindestlohnkommission entscheiden; die 8,50 Euro-Grenze darf sie jedoch nicht unterschreiten. Der Mindestlohn ”soll vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein ihre Existenz sicherndes Einkommen gewährleisten und eine angemessene Teilhabe am sozio-kulturellen Leben ermöglichen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.Andere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Entgeltvereinbarungen sowie Entgeltfestsetzungen auf Grund anderer Gesetze seien nur zulässig, wenn sie ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohnes vorsehen, schreiben die Parlamentarier. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll nach dem Willen der SPD-Fraktion eine Kommission zur Festsetzung des Mindestlohnes einsetzen, die aus einem vorsitzenden Mitglied und acht weiteren Mitgliedern bestehen soll. Das BMAS werde die Vorsitzende/den Vorsitzenden und zwei weitere Mitglieder berufen, die im Benehmen mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestellt würden, heißt es in dem Entwurf. Die Spitzenorganisationen sollen zusätzlich je drei Mitglieder aus den Kreisen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vorschlagen. Übten die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer ihr Vorschlagsrecht nicht aus, erfolge die Berufung auf Vorschlag des BMAS.
Die Mindestlohnkommission soll unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Mindestlohn vorschlagen, danach jeweils zum 31. August eines jeden Jahres. Dieser belaufe sich auf mindestens ¤ 8,50 brutto je Zeitstunde für das gesamte Bundesgebiet, heißt es weiter. Die Mindestlohnkommission könne nur einen höheren Mindestlohn vorschlagen. Der Mindestlohn bedürfe der Zustimmung des BMAS. Stimme das Ministerium zu, müsse es den von der Mindestlohnkommission vorgeschlagenen Mindestlohn durch Rechtsverordnung festsetzen. Stimme das BMAS nicht zu, müsse es der Bundesregierung unverzüglich einen Bericht vorlegen, in dem die Gründe für diese Entscheidung dargestellt werden. In diesem Fall, heißt es im Gesetzentwurf weiter, bestimme das BMAS den Mindestlohn und setze ihn mit Zustimmung der Bundesregierung durch Rechtsverordnung fest. Sollte die Mindestlohnkommission nicht fristgerecht einen Mindestlohn vorschlagen, müsse das BMAS die Lohnuntergrenze bestimmen und durch Rechtsverordnung festsetzen. Die Rechtsverordnung bedürfe nicht der Zustimmung des Bundesrates, heißt es weiter.
Der Umfang der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland sei seit Mitte der 1990er Jahre deutlich gewachsen und liege inzwischen klar über dem europäischer Nachbarländer, begründen die Parlamentarier ihre Initiative. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiteten für ein Arbeitsentgelt, das selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung keine hinreichende materielle und sozio-kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Deutschland ermögliche. Ein wachsender Niedriglohnsektor und die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse bedeute auch für den Staat eine Herausforderung, heißt es weiter. In erheblichem Umfang müssten Steuergelder eingesetzt werden, um den von Niedriglöhnen betroffenen Menschen zumindest das Existenzminimum zu gewährleisten. Darüber hinaus führten Niedriglöhne auch zu einer Erosion der Einnahmebasis der Sozialversicherungen und des Staates, heißt es in dem Entwurf.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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