Lärmschutzmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Boizenburg gefordert

Petitionsausschuss - 09.02.2011

Berlin: (hib/HAU/MPI) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke Hamburg–Berlin in der Ortsdurchfahrt Boizenburg. Während der Sitzung des Ausschusses am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Erwägung zu überweisen.

Mehrere Petenten, deren Wohnhäuser sich im Abstand von etwa 25 bis 30 Metern von den Bahngleisen befinden, hatten in ihren Eingaben darauf hingewiesen, dass im Zuge der Ausbauarbeiten der Bahnstrecke auf eine Streckengeschwindigkeit von 230 Stundenkilometern ein ”natürlicher Lärmschutz“ in Form eines kleinen Waldes beseitigt worden sei. Zumindest hierfür müsse eine Kompensation geschaffen werden, fordern die Petenten. Auch wird kritisiert, dass eine in den Planunterlagen des entsprechenden Planfeststellungsverfahrens skizzierte Lärmschutzwand nicht gebaut worden sei. Der von den durchfahrenden Hochgeschwindigkeits- und Güterzügen besonders nachts entstehende erhebliche Lärm habe schon zu gesundheitlichen Problemen sowie einer Einschränkung der Wohn- und Lebensqualität geführt, heißt es in der Eingabe.

Als Ergebnis der parlamentarischen Prüfung sowie eines Ortstermins des Petitionsausschusses im April 2010 kommen die Abgeordneten zu dem Schluss, dass gegen die Planunterlagen zum Ausbau der Bahnstrecke den Anhörungsbehörden keine Einwendungen zugegangen seien. Der dem Bundesverkehrsministerium im März 2006 bekannt gewordenen Forderung nach Errichtung einer Lärmschutzwand an diesem Streckenabschnitt hätte laut Petitionsausschuss selbst bei fristgerechtem Einspruch wegen fehlender gesetzlicher Voraussetzungen nicht stattgegeben werden können.

Dennoch stellt aus Sicht der Abgeordneten der Schutz der Bürger vor Verkehrslärm ein wichtiges Anliegen dar. Daher habe man ”Verständnis für den Wunsch der Petenten nach Lärmschutzmaßnahmen“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Auch der Ortstermin habe aufgezeigt, dass Handlungsbedarf bestehe. Aus Sicht des Petitionsausschusses wäre es daher wünschenswert, wenn ”im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes eine Lösung im Sinne der Petenten erreicht werden könnte“.

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