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Gesundheit/Unterrichtung - 08.02.2011
Berlin: (hib/MPI/KRU) Die Umsetzung datenschutzrechtlicher Grundlagen bei bestimmten versichertenbezogenen Datenübermittlungspflichten der Krankenkassen sind Thema einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung ( 17/4412). Darin wird darauf hingewiesen, dass der so genannte Bewertungsausschuss davon ausgeht, dass dem Grundsatz der Datenvermeidung vor allem dadurch Rechnung getragen worden sei, dass die gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten der versichertenbezogenen Datenübermittlung durch die Krankenkassen bislang nicht hätten ausgeschöpft werden müssen. Im Blickpunkt standen den Angaben zufolge die Vereinbarung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung und die Berechnung und Anpassung der Regelleistungsvolumen.Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans Krump
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