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Inneres/Antwort - 07.02.2011
Berlin: (hib/STO/AW) In den ersten Jahren nach dem Verbot der ”Blood&Honour Division Deutschland“ im Jahr 2000 ist es laut Bundesregierung noch zu insgesamt sieben Konzerten mit ”Blood&Honour“-Bezug gekommen. Veröffentlichungen von Tonträgern der deutschen Sektion seien nach dem Verbot nicht bekannt geworden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/4624) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/4397). Wie die Fraktion darin erläutert, ist Blood&Honour ein ”international agierendes Netzwerk in der neonazistischen Skinhead-Szene, das Rechtsrockkonzerte und den Vertrieb neonazistischer Musik organisiert“.Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans Krump
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Stoltenberg, Alexander Weinlein