Grünen-Fraktion thematisiert "medizinisch begründeten Eigenanbau von Cannabis"

Gesundheit/Kleine Anfrage - 04.02.2011

Berlin: (hib/STO/KRU) Die ”Haltung der Bundesregierung zum medizinisch begründeten Eigenanbau von Cannabis“ ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/4611). Darin verweist die Fraktion darauf, dass das Verwaltungsgericht Köln am 21. Januar 2011 der Klage eines Patienten mit Multipler Sklerose stattgegeben (Az. 7 K 3889/09) und einen ablehnenden Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als ”rechtswidrig“ verworfen habe.

Der klagende Patient hatte den Angaben zufolge beim BfArM eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau von Cannabis beantragt, ”weil er die monatlichen Kosten von bis zu 1.500 Euro für den Erwerb von Cannabisblüten oder eines Cannabisextraktes nicht tragen kann“. Während das zuständige BfArM dem Widerspruch des Klägers habe stattgeben und die Erlaubnis im Widerspruchverfahren erteilen wollen, habe das Bundesgesundheitsministerium das Institut angewiesen, einen ablehnenden Widerspruchsbescheid zu erlassen.

Wissen will die Fraktion, aus welchen Gründen das Ministerium das BfArM angewiesen habe, einen ablehnenden Widerspruchsbescheid zu erlassen. Auch fragen die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Berufung einlegen wird.

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