Linksfraktion spricht sich für Digitalisierung vergriffener und verwaister Werke aus

Recht/Gesetzentwurf - 10.02.2011

Berlin: (hib/BOB/) Öffentlichen Einrichtungen soll nach Meinung der Linksfraktion nach einer ”angemessenen“ standardisierten Suche die digitalen Veröffentlichen verwaister und unter bestimmten Umständen vergriffener Werke zu nicht-kommerzieller Zwecken ermöglicht werden. Sollten Urheber und Rechteinhaber im Nachhinein berechtige Ansprüche anmelden, seien diese zu vergüten, schreibt die Fraktion in einem Antrag ( 17/4661). Zur Begründung heißt es, das Vorhaben, das kulturelle Erbe, darunter auch vergriffene und verwaiste Werke, in digitaler Form zu veröffentlichen träfe auf ein breites gesellschaftliches Interesse. Global, auf europäischer Ebene, aber auch in Deutschland würden Lösungen für das Problem gesucht, Digitalisierungsoffensiven im privativen und öffentlichen Bereich Rechtssicherheit zu verschaffen und die Kosten für Verwaltung und Bürokratie zu begrenzen. Zugleich sollten rechtmäßige Rechteinhaber, insbesondere Urheber, angemessen vergütet werden.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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