Christian Ahrendt, FDP

Rechtsanwalt

Wahlkreis 013 Schwerin - Ludwigslust
Gewählt über Landesliste Mecklenburg-Vorpommern

Geboren am 7. Mai 1963 in Lübeck; verheiratet.

Abitur an der Friedrich-List-Schule Lübeck. Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Steuerrecht. Seit 1994 selbständig als Partner der Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Ahrendt + Partner.

Mitglied im Förderverein ehemaliger Friedrich-List-Schüler, im Grönitzer Yacht Club und der liberalen Mittelstandsvereinigung.

Eintritt in die FDP im August 2002, 2003 Wahl zum stellvertretenden Kreisvorsitzenden und zum Landesschatzmeister der FDP Mecklenburg-Vorpommern, 2004 Wahl zum Kreisvorsitzenden der FDP Schwerin.

Mitglied des Bundestages seit 2005, seit Oktober 2009 Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion.


Kontakt

Christian Ahrendt, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Der Ältestenrat
  • Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)
  • Rechtsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Innenausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss
  • Delegation des Deutschen Bundestages in der Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Ahrendt & Partner Partnergesellschaft, Schwerin,

Rechtsanwalt

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,

Stellv. Mitglied des Kuratoriums

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Ahrendt & Partner Partnergesellschaft, Schwerin

Renje-Ahrendt GbR, Kamminke

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".