4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des
öffentlichen Rechts
Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie, Berlin,
Mitglied des Beirates für Fragen des
gewerblichen Mittelstandes und der freien Berufe
Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
Bonn,
Mitglied des Beirates
Regionalverband Südlicher
Oberrhein, Freiburg,
Mitglied der Verbandsversammlung
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".