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Diplomverwaltungswirtin (FH)
Wahlkreis 198 Neuwied
Gewählt über Landesliste Rheinland-Pfalz
Geboren am 13. Februar 1975 in Altenkirchen; katholisch; verheiratet.
1994 Abitur am Westerwald-Gymnasium Altenkirchen. 1994 bis 1997 Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Verbandsgemeinde Altenkirchen mit Abschluss als Diplomverwaltungswirtin (FH).
1997 bis 1999 Sachbearbeiterin im Sozialamt, 1999 bis 2001 Sachbearbeiterin, seit 2002 Fachgebietsleiterin EDV/Organisation.
Mitglied AWO, ver.di, Kinderschutzbund Altenkirchen e.V., Trotzdem e. V. Neuwied, Tierschutzverein Altenkirchen e.V., Müllkinder von Kairo e.V., Neuwied.
Februar 1994 Eintritt in die SPD; 1994 bis 1997 Beisitzerin in der Juso-AG und im Juso-Kreisverband, im Ortsverein und Kreisverband Altenkirchen; seit 1997 stellvertretende Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Altenkirchen; 1997 bis 2001 Bildungsbeauftragte des Kreisverbandes Altenkirchen und Sprecherin der Juso-AG Altenkirchen; seit 2001 stellvertretende Kreisvorsitzende der SPD Altenkirchen, seit März 2004 Mitglied des Landesvorstandes der SPD Rheinland-Pfalz. Seit Juni 1999 Kreistagsmitglied Altenkirchen.
Mitglied des Bundestages seit 2002; seit Dezember 2005 Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Mitglied im Familie & Beruf e. V.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Landkreis Altenkirchen, Altenkirchen,
Mitglied des Kreistages
ZDF, Mainz,
Mitglied des Fernsehrates
Trägerverein Netzwerk Berlin e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".