Daniel Bahr (Münster), FDP

Bankkaufmann, Volkswirt

Wahlkreis 130 Münster
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 4. November 1976 in Lahnstein; katholisch; verheiratet.

1996 Abitur am Immanuel-Kant-Gymnasium, Münster. 1996 bis 1998 Ausbildung zum  Bankkaufmann bei der Dresdner Bank AG in Schwerin und Hamburg; Anschließend Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Münster. Abschluss: Bachelor of Science in Economics; Studium Business Management mit dem Schwerpunkt International Health Care and Hospital Management. Abschluss: Master of Business Administration (MBA).

Seit 1996 Mitarbeiter der Dresdner Bank AG, 1998 Finanzberater, Privatkunden, Filiale Schwerin, 1999 bis 2001 Firmen- und Unternehmenskundenbetreuung, seit 2001 Betreuung von Privat- und Geschäftskunden in Hamburg. Seit 2002 gehaltlos beurlaubt.

Mitglied Deutscher Bankangestellten-Verband (dbv, Gewerkschaft), Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen, Mehr Demokratie e.V.

Seit 1992 Mitglied der FDP, seit 1998 Mitglied im Bundesvorstand der FDP, 1999 bis 2004 Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen.

Mitglied des Bundestages seit 2002; 2002 bis 2005 Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für demographische Entwicklung, Pflege und Behindertenpolitik; 2005 bis 2009 gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion; seit 2009 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, seit 2010 Landesvorsitzender der FDP Nordrhein-Westfalen.


Kontakt

Daniel Bahr (Münster), MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium für Gesundheit, Berlin,

Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin,

Stellv. Vorsitzender des Beirates für Gesundheit, ehrenamtlich

Young Public e.V., Münster,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".