Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Stellvertretendes Mitglied
- 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
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Diplom-Betriebswirt (BA)
Wahlkreis 295 Zollernalb - Sigmaringen
Direkt gewählt in Baden-Württemberg
1994 Abitur am Wirtschaftsgymnasium in Albstadt-Ebingen. 1994 bis 1995 Wehrdienst beim Luftwaffenkommando Süd in Germersheim/großer Heuberg. 1995 bis 1998 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Berufsakademie Ravensburg, Abschluss als Diplom-Betriebswirt (BA).
1998 bis 1999 Praktika und Auslandserfahrung bei einem Textilunternehmen in Izmir (Türkei), bei Industrieunternehmen in Phoenix (USA) und einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Stuttgart. 1999 bis 2005 Assistent des Geschäftsführers bei einem mittelständischen Textilunternehmen, Leiter Controlling sowie des Bereichs EDV und Organisation.
1990 Eintritt in die Junge Union, seit 1994 Mitglied der CDU, 1997 bis 2003 Kreisvorsitzender der Jungen Union Zollernalb, 2002 bis 2006 Landesvorsitzender der Jungen Union, seit 1998 Mitglied im CDU-Ortsverband Meßstetten, 2001 bis 2005 stellvertretender Kreisvorsitzender und seit 2007 Kreisvorsitzender der CDU Zollernalb, 2002 beratendes Mitglied im Landesvorstand der CDU Baden-Württemberg. 1999 bis 2008 Mitglied im Gemeinderat Meßstetten, seit 2004 im Kreistag Zollernalb.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Thomas Bareiß, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Mitglied des Beirates
Zollernalbkreis, Balingen,
Mitglied des Kreistages
Ausbildungs- und Berufsförderungsstätte Albstadt e.V., Albstadt,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
Johanniter-Schwesternschaft e.V., Berlin,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".