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Polizeioberrat a. D., Referent für Innen- und Sicherheitspolitik
Wahlkreis 260 Böblingen
Direkt gewählt in Baden-Württemberg
Fachhochschulreife. Studium für den gehobenen Dienst und Studium für den höheren Dienst; Polizeibeamter.
Zwanzig Jahre aktiver Polizeidienst, drei Jahre im Innen- und Staatsministerium Baden-Württemberg, zuletzt als Referent für Innen- und Sicherheitspolitik im Staatsministerium.
Mitglied in der International Police Association (IPA), im Deutsch-Amerikanischen Zentrum Stuttgart. Preis des Landtags von Baden-Württemberg für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Verfassungsrechts.
Mitglied der Programmkommission der CDU Freiburg für die Kommunalwahl 1998; 1998 bis 2005 Mitglied des Landesvorstandes Arbeitskreis Polizei, 2000 bis 2005 Bezirksvorsitzender des Arbeitskreises Polizei der CDU Nordwürttemberg; seit 2001 Mitglied des Kreisvorstandes der CDU im Landkreis Böblingen, seit 2005 Mitglied im Landesvorstand der CDU Baden-Württemberg.
Mitglied des Bundestages seit 2002; Mitglied im Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion, 2005 Mitglied im sogenannten Visa-Untersuchungsausschuss.
Clemens Binninger, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
German European Security Association e.V. (GESA), Berlin,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
THW-Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V., Stuttgart,
Präsident, ehrenamtlich
Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".