Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Landwirtschaftsmeister
Wahlkreis 201 Mosel/Rhein-Hunsrück
Direkt gewählt in Rheinland-Pfalz
Geburtsdatum: 23. Juli 1952 in: Brachtendorf; Wohnort: Brachtendorf, Rheinland-Pfalz;
römisch-katholisch; verheiratet seit 1974; zwei Töchter, ein Sohn, zwei Enkel.
1959 bis 1967 Volksschule Brachtendorf; 1967 bis 1970 Berufsausbildung zum Landwirtschaftsgehilfen im elterlichen Betrieb; 1971/72 und 1977/78 Landwirtschaftliche Fachschule Mayen; 1978 Meisterprüfung zum Landwirtschaftsmeister; mit 16 Jahren hat er den elterlichen Betrieb übernommen und selbst geführt; zwischenzeitlich hat Peter Bleser den Betrieb an seinen Sohn übergeben.
Seit 1970 Mitglied der Jungen Union (JU) und der CDU, 1975 bis 1979 JU-Gemeindeverbandsvorsitzender Kaisersesch, seit 1979 Mitglied des Kreistages Cochem-Zell, 1984-1991 Mitglied des Gemeinderates Brachtendorf, Februar bis März 1987 Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz, 1992 bis 2006 Kreisvorsitzender des CDU-Kreisverbandes Cochem-Zell, seit 1994 Mitglied im Verbandsgemeinderat Kaisersesch, seit 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages, 1990 bis 1998 Ordentliches Mitglied des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, 1990 bis 2002 Stellv. Mitglied im Verteidigungsausschuss, 1990 bis 2002 Mitglied in verschiedenen Parlamentariergruppen: Deutsch-Russische Parlamentariergruppe, Deutsch-Französische Parlamentariergruppe, Deutsch-Brasilianische Parlamentariergruppe, 2003 bis 2005 Tierschutzbeauftragter der CDU/CSU-Fraktion, seit 2005 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, seit Juli 2006 Landesschatzmeister der CDU Rheinland-Pfalz, bei der Bundestagswahl 2009 erreichte er 47,7 % der Erststimmen, Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
1985 bis 1992 Kreisvorsitzender des Bauern- und Winzerverbandes Cochem-Zell, 1990 bis 2000 Präsidiumsmitglied des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V., 1987 bis 1999 Mitglied der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 1999 bis 2009 Vorsitzender des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Region Kaisersesch mbH, 2002 bis 2009 Vorsitzender der Gesellschafterversammlung des Technologie- und Gründerzentrums Region Kaisersesch GmbH (Tochtergesellschaft der WFG), Kaisersesch, 1984 bis 2001 Mitglied des Aufsichtsrates der Raiffeisenbank Kaifenheim eG, 1994 bis 2001 dessen Vorsitzender, seit 1996 Vorsitzender des Aufsichtsrates der Raiffeisen Warenzentrale Rhein-Main eG., Köln, seit 2001 Vorsitzender des Aufsichtsrates der Raiffeisenbank Kaisersesch-Kaifenheim eG, Kaisersesch, seit 2004 Vorsitzender des Bundesfachausschusses Ernährung und Landwirtschaft der CDU, seit 2007 Mitglied des Vorstandes der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), seit November 2008 Mitglied Präsidium Dt. Raiffeisenverband e.V., Berlin und Bonn als Repräsentant des bäuerlichen Berufsstandes.
Peter Bleser, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Raiffeisen Waren-Zentrale (RWZ) Rhein-Main eG, Köln,
Vorsitzender des Aufsichtsrates, monatlich, Stufe 1
Raiffeisenbank Kaisersesch-Kaifenheim eG, Kaisersesch,
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Landkreis Cochem-Zell, Cochem,
Mitglied des Kreistages
Verbandsgemeinde Kaisersesch, Kaisersesch,
Mitglied des Verbandsgemeinderates
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV), Berlin,
Mitglied des Präsidiums als Repräsentant des bäuerlichen Berufsstandes
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), Gülzow,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".