Ordentliches Mitglied
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Haushaltsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
- Finanzausschuss
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Politikwissenschaftler
Wahlkreis 014 Rostock
Direkt gewählt in Mecklenburg-Vorpommern
1997-1998 Zivildienst in einer Kita (individuelle Schwerstbehindertenbetreuung)
1999-2002 Praktikum, Volontariat und Angestellter bei
Ostseewelle und Antenne Mecklenburg-Vorpommern als Redakteur und
Nachrichtensprecher
2002-2007 Studium der Politikwissenschaften und der Neueren
Geschichte Europas an der Universität Rostock
seit Oktober 2007 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dr. Dietmar
Bartsch, MdB
PDS-Mitglied seit 1995, seit 2007 DIE LINKE.
seit 1997 Delegierter zum Bundesparteitag Mitglied des
Landesvorstandes und stellvertretender Vorsitzender seit 2004
Mitglied des Kreisvorstandes 1996-2000
seit 2004 Mitglied der Rostocker Bürgerschaft
seit 2004 Fraktionsvorsitzender
seit Oktober 2007 Hauptausschuss Finanzausschuss (Vorsitzender)
Außerdem mit dem Mandat der LINKEN in diesen
Aufsichtsgremien:
Aufsichtsrat WIRO, Aufsichtsrat Rostocker Messe- und
Stadthallengesellschaft
Mitglied im Verwaltungsrat der Ostseesparkasse Rostock, OSPA
Steffen Bockhahn, MdB
DIE LINKE.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit und Wahlen,
DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Wissenschaftlicher Mitarbeiter,
Dr. Dieter Bartsch, MdB, Berlin
Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH, Rostock,
Vorsitzender des Aufsichtsrates
WIRO Wohnen in Rostock
Wohnungsgesellschaft mbH, Rostock,
Mitglied des Aufsichtsrates
Ostsee Sparkasse Rostock, Rostock,
Mitglied des Verwaltungsrates
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".