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Rechtsanwalt
Wahlkreis 101 Rheinisch-Bergischer Kreis
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen
1968 Mittlere Reife. Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann bei der Konsumgenossenschaft Köln eG/COOP West AG, Supermarktleiter. Besuch der Rheinischen Akademie in Köln mit Abschluss "Staatlich geprüfter Betriebswirt". Abitur auf dem zweiten Bildungsweg. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln, 1988 erstes und 1991 zweites juristisches Staatsexamen.
Seit 1991 Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Mitglied im Vorstand des Vereins gegen Vergessen - für Demokratie e.V.
1972 Eintritt in die CDU. 1975 bis 1979 Mitglied des Kreistages im Rheinisch-Bergischen Kreis, 1979 bis 1999 Mitglied des Rates der Stadt Bergisch Gladbach.
Mitglied des Bundestages seit 1994; von Februar 2000 bis November 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion.
Wolfgang Bosbach, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bull GmbH, Köln,
Vortrag, 2010, Stufe 1
Sozietät Winter, Jansen und Lamsfuß, Bergisch Gladbach,
Rechtsanwalt, monatlich, Stufe 1
Sparkasse Leverkusen, Leverkusen,
Vortrag, 2010, Stufe 2
AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf,
Mitglied des Aufsichtsrates
DBV Deutsche Beamten-Versicherung AG, Wiesbaden,
Mitglied des Beirates, 2009, Stufe 3
Deutsche Telekom AG, Bonn,
Mitglied des Datenschutzbeirates, 2009, Stufe 3
Kölner Bank eG, Köln,
Mitglied des Zentralbeirates
Pro Activ Holding AG, Hilden,
Mitglied des Beirates
Signal Iduna AG, Hamburg,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3
walter services Holding GmbH, Ettlingen,
Mitglied des Beraterkreises
Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V., Bonn,
Mitglied des Vorstandes
Ursula Lübbe Stiftung, Bergisch Gladbach,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".