Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Stellvertretendes Mitglied
- 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Freier Journalist
Wahlkreis 143 Dortmund I
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen
Geboren am 14. Juni 1971 in Dortmund; verheiratet.
Abitur an der Anne-Frank-Gesamtschule. Studium der Journalistik, Geschichte und Politikwissenschaft.
Freier Journalist
Mitgliedschaften in der Arbeiterwohlfahrt, IG-Medien (ver.di), Institut Solidarische Moderne, amnesty international, Greenpeace, Eurosolar, NaturFreunde e. V., Verein Steinwache, Kunst- und Literaturverein für Gefangene e. V. und bei Borussia Dortmund (BVB 09).
Seit 1992 Mitglied der SPD, 1992 Neugründung der Juso-Hochschulgruppe, 1992 bis 1995 Mitglied des Studentenparlaments der Universität Dortmund, 1992 bis 1994 Mitglied im AStA, u. a. als stellvertretender Vorsitzender; 1992 bis 1999 Mitglied im Juso-Vorstand Dortmund, u. a. Vorsitzender, seit 1996 Mitglied im SPD-Vorstand Dortmund, seit 1999 stellvertretender Vorsitzender des Ortsvereins Westfalenhalle in Dortmund. 1999 bis 2002 sachkundiger Bürger im Rat der Stadt Dortmund.
Mitglied des Bundestages seit 2002; seit Dezember 2009 Stellvertretender Energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
Marco Bülow, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Econ/Ullstein Buchverlage GmbH, Berlin,
Buchautor, 2009, Stufe 3
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V., Paderborn,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Kunst- und Literaturverein für Gefangene e.V., Dortmund,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".