Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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Gewerkschaftssekretär
Wahlkreis 245 Nürnberg-Süd
Gewählt über Landesliste Bayern
Qualifizierter Hauptschulabschluss. Mittlere nichttechnische Beamtenlaufbahn. 1987 bis 1988 Wehrdienst.
Seit 1990 Gewerkschaftssekretär bei TRANSNET.
Mitglied bei TRANSNET, AWO, ACE, im Eisenbahnerverein 03, bei der Nürnberger Herzhilfe, im Tuspo-Nürnberg und im ESV-Nürnberg-Rangierbahnhof.
Mitglied der SPD seit Mai 1985, 1997 bis 2004 Ortsvereinsvorsitzender in Ziegelstein, seit 2003 Mitglied im Unterbezirksvorstand Nürnberg; Mitglied der AfA-Betriebsgruppe-Bahn in Bayern, seit 2000 Mitglied im AfA-Bundesvorstand.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Martin Burkert, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
ADLER Versicherung AG, Dortmund,
Mitglied des Aufsichtsrates
DB Dienstleistungen GmbH, Berlin,
Stellv. Vorsitzender des Beirates
DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Frankfurt/Main,
Mitglied des Aufsichtsrates
SIGNAL IDUNA Gruppe - Versicherungen und Finanzen, Dortmund,
Mitglied des Beirates
Sparda-Bank Nürnberg eG, Nürnberg,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 22.06.2010), monatlich, Stufe 1
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirates
Bildungs- und Förderungswerk der TRANSNET e.V., Frankfurt/Main,
Mitglied des Vorstandes
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G., Köln,
Mitglied des Beirates
Nürnberger Herzhilfe e.V., Nürnberg,
Vorsitzender, ehrenamtlich
TRANSNET Gewerkschaft GdED, Berlin,
Mitglied des Bundesvorstandes, monatlich, Stufe 2
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".