Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Gewerkschaftssekretär
Wahlkreis 250 Schweinfurt
Gewählt über Landesliste Bayern
Geboren am 1. November 1954 in München; konfessionslos;
ledig.
Realschule. 1974 Facharbeiterprüfung. Berufliche
Tätigkeit als Elektromechaniker und Elektrotechniker.
Jugendvertreter und Betriebsrat. Wahl zum Vorsitzender des
Ortsjugendausschusses der IG Metall und der DGB Jugend in
München. 1979 bis 1984 Studium der Volkswirtschaft und
Sozialökonomie, Abschluss Diplom-Volkswirt und
Diplom-Sozialökonom.
Mitglied der IG Metall. Mitarbeit in der Organisation des
Streiks 1984 zur Durchsetzung der 35-Stunden-Woche. Nach dem
Studium Anstellung als Gewerkschaftssekretär in der
Stuttgarter IG Metall. 1995 bis 2010 gewählter 1.
Bevollmächtigter der IG Metall Schweinfurt.
Bis 2004 30 Jahre lang Mitglied der SPD, Ausschluss aus der SPD,
Gründung des Vereins und der Partei "Wahlalternative Arbeit
und Soziale Gerechtigkeit" (WASG), seit Juni 2007 stellvertretender
Parteivorsitzender der Partei DIE LINKE, seit Mai 2010
Parteivorsitzender der Partei DIE LINKE.
Mitglied des Bundestages seit 2005; seit 2005 Mitglied im
Fraktionsvorstand der Bundestagsfraktion DIE LINKE, 2005 bis 2010
Leiter des Arbeitskreises IV (Arbeit und soziale Sicherung) der
Fraktion DIE LINKE.
Klaus Ernst, MdB
DIE LINKE.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
DIE LINKE., Berlin,
Parteivorsitzender, monatlich, Stufe 1
IG Metall Verwaltungsstelle Schweinfurt, Schweinfurt,
1. Bevollmächtigter (bis 31.05.2010), monatlich, Stufe 2; 2010, Stufe 3
SKF GmbH, Schweinfurt,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 30.06.2010)
ZF Sachs AG, Schweinfurt,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 31.07.2010)
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".