Klaus-Peter Flosbach, CDU/CSU

Diplom-Kaufmann, selbständiger Wirtschaftsberater

Wahlkreis 100 Oberbergischer Kreis
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 8. Januar 1952 in Wipperfürth; katholisch; verheiratet, drei Kinder.

Betriebswirtschaftsstudium Universität Köln, Abschluss 1979 als Diplom-Kaufmann.

1979 bis 1992 Angestellter in Finanzunternehmen, seit 1992 selbständiger Wirtschaftsberater.

1999 bis 2002 Mitglied der Landschaftsversammlung Rheinland.

1972 Eintritt in die CDU, 1974 bis 1984 Stadtverbands-, Kreis- und Bezirksvorsitzender der Jungen Union, 1987 bis 1991 Kreisvorsitzender der Mittelstandsvereinigung, 1989 bis 1995 Kreisschatzmeister der CDU, seit 1995 CDU-Kreisvorsitzender Oberberg. 1979 bis 1982 Stadtrat in Wipperfürth, 1994 und seit 1999 Mitglied im Oberbergischen Kreistag, dort 1999 bis 2002 CDU-Fraktionsvorsitzender.

Mitglied des Bundestages seit 2002, seit 25.01.2011 finanzpolitischer Sprecher und Vorsitzender der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.


Kontakt

Klaus-Peter Flosbach, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Finanzausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Gremium gemäß § 10a des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Selbständiger Wirtschaftsberater (Finanzdienstleistungen), Waldbröl,

Vertragspartner C, 2010, Stufe 3

Vertragspartner K, 2009, Stufe 3

Vertragspartner K, 2010, Stufe 3

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Oberbergischer Kreis, Gummersbach,

Mitglied des Kreistages

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Stiftung Lichtbrücke für soziale Entwicklung und Frieden, Engelskirchen,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".