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Rechtsanwalt
Wahlkreis 111 Krefeld I - Neuss II
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen
1985 Abitur in Krefeld-Uerdingen. 1985 bis 1986 Wehrdienst bei der Luftwaffe. 1986 bis 1992 Studium der Rechtswissenschaften und erstes Staatsexamen in Freiburg im Breisgau, zweites Staatsexamen 1995 in Düsseldorf.
Seit 1995 Rechtsanwalt in Krefeld; Juni 1996 bis September 2002 parlamentarischer Berater der FDP-Bundestagsfraktion für Rechtspolitik und Parlamentsrecht in Bonn und Berlin.
Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, des Deutschen Juristentages, der Bundesrechtsanwaltskammer und im Verein für Heimatkunde Krefeld; seit April 2005 Mitglied im Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), seit März 2004 Mitglied in der Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Seit 1989 Mitglied der FDP, 1996 bis 1998 und seit 2002 stellvertretender Kreisvorsitzender der FDP Krefeld.
Mitglied des Bundestages seit 2002; seit September 2004 Mitglied im Gremium zu Fragen der Kreditfinanzierung des Bundes, seit November 2005 Vorsitzender des Haushaltsausschusses, seit Oktober 2009 Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion.
Otto Fricke, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt, freiberuflich, Krefeld
Evangelische Kirche in Deutschland, Hannover,
Mitglied der Synode
Evangelischer Kirchenkreis Krefeld-Viersen, Krefeld,
Mitglied der Kreissynode, ehrenamtlich
Stadt Krefeld, Krefeld,
Sachkundiger Bürger im Stadtrat
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), Osnabrück,
Mitglied des Kuratoriums
Deutsche UNESCO-Kommission e.V., Bonn,
Mitglied, ehrenamtlich
Deutsches Medikamenten-Hilfswerk action medeor e.V., Tönisvorst,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
World Vision Deutschland e.V., Friedrichsdorf,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Fricke + Fricke Grundstücksgemeinschaft GbR, Krefeld
Rechtsanwaltskanzlei Fricke u. Fricke, Krefeld
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".