Hans-Joachim Fuchtel, CDU/CSU

Jurist, Parlamentarischer Staatssekretär

Wahlkreis 280 Calw
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 13. Februar 1952 in Sulz am Neckar; evangelisch; vier Kinder.

Grundschule in Eutingen im Gäu, Abitur in Nagold. Studium der Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft an der Universität Tübingen, zweites juristisches Staatsexamen 1979/1980.

Höherer Verwaltungsdienst des Landes Baden-Württemberg, zuletzt Parlamentsrat, vom Landtag abgeordnet zur CDU-Landtagsfraktion als Parlamentarischer Berater des Fraktionsvorsitzenden Erwin Teufel. Seit 1992 Rechtsanwalt in Nagold. Seit der Berufung zum Parlamentarischen Staatssekretär ruht die Rechtsanwaltstätigkeit.

1975 bis 1987 Stadtrat in Altensteig, mehrere Jahre 1. Bürgermeister-Stellvertreter.

Mitglied des Bundestages seit 1987.

Präsident der THW-Bundesvereinigung Deutschlands e.V., Vorstandsvorsitzender der Stiftung THW- Technisch Helfen Weltweit, Vorsitzender des Blasmusik- Kreisverbandes Calw, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Blasmusik Kreis Calw, Mitglied des Vereins „Freunde der Bauwagen Kreis Calw“, Mitglied Kuratorium Internationales Forum Bad Liebenzell.

Seit Oktober 2009 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales.

 


Kontakt

Hans-Joachim Fuchtel, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin,

Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Internationales Forum Burg Liebenzell e.V., Bad Liebenzell,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Kreisverband der Blasmusik e.V., Calw,

Vorsitzender, ehrenamtlich

Stiftung Technisches Hilfswerk (THW) - Technisch helfen Weltweit, Berlin,

Vorsitzender des Vorstandes, ehrenamtlich

THW-Bundesvereinigung e.V., Berlin,

Präsident, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".