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Landwirtschaftsdirektor a. D.
Wahlkreis 203 Bitburg
Gewählt über Landesliste Rheinland-Pfalz
Volksschule. Landwirtschaftslehre. Betonfacharbeiter. Berufsaufbauschule, Ingenieurschule Bad Kreuznach. Universität Bonn, Promotion, zweites Staatsexamen.
Dipl. Ing. agr. und Ing. grad. agr., Lehrer und Berater für Landwirtschaft, Leiter von staatlichen Lehranstalten für Landwirtschaft und Weinbau, Referent für Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz. Landwirtschaftsdirektor a. D.
Mitglied im VDL (Berufsverband Agrar, Ernährung und Umwelt), dort von 1993 bis 1999 Landesvorsitzender, Mitglied im Rheinischen Verein für Denkmalpflege, beim Deutschen Roten Kreuz, im Gutachterausschuss für Bodenrichtwerte, in der Vertreterversammlung Volksbank Rhein Ahr Eifel, im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Daun, im Eifelverein und Männergesangsverein Daun.
1973 Fachschaftssprecher Agrar an der Universität Bonn. Seit 1990 Mitglied der FDP, 1996 Vorsitzender im FDP-Kreisverband Daun, 1998 stellvertretender Vorsitzender im FDP-Bezirksverband Eifel-Hunsrück. 1984 bis 1994 Mitglied des Verbandsgemeinderates Daun, seit 2004 Stadtrat, Mitglied im Verbandsgemeinderat und im Kreistag in Daun, seit 2001 Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz, dort Mitglied des Agrar- und Europaausschusses, Mitglied des Interregionalen Parlamentarischen Rates und der Kommissionen PKK und G10.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Dr. Edmund Peter Geisen, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Kreissparkasse Daun, Daun,
Mitglied des Verwaltungsrates
Landkreis Vulkaneifel, Daun,
Mitglied des Kreistages
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".