Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stellvertretendes Mitglied
- Kinderkommission - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
- Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
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Diplom - Politologin, Politikwissenschaftliche Doktorandin
Wahlkreis 252 Augsburg-Stadt
Gewählt über Landesliste Bayern
Geboren am 3. Dezember 1975 in Bobingen (bei Augsburg); römisch-katholisch; verheiratet, ein Sohn.
Abitur. 1994 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg, 1996 bis 1998 Studium der Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik in München und 1998 bis 2001 an der Universität Augsburg.
2001 bis 2005 selbstständige Wirtschaftberaterin bei der MLP AG in München und Augsburg, 1997 praktische Erfahrung im Bundeswirtschaftsministerium, Abteilung Außenpolitik, 1999 entwicklungspolitisches Praktikum der Friedrich-Naumann-Stiftung in Santo Domingo, 2003 bis 2005 nebenberufliche Trainerin an der MLP Corporate University in Heidelberg, seit 2005 politikwissenschaftliche Doktorandin.
Mitglied im FC Augsburg, bei der Vereinigung Liberaler Mittelstandspolitiker e.V., in der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker in Bayern e.V., der Liberalen Frauen Bayern und im Bund der Selbstständigen/ DGV.
Seit 1997 Mitglied der FDP, Kreisverband Augsburg-Stadt, 2003 bis 2007 Kreisvorsitzende Augsburg-Stadt, seit 2005 Bezirksvorsitzende der FDP Schwaben; Mitglied und ehrenamtliche Mitarbeit bei den Jungen Liberalen in Augsburg.
Mitglied des Bundestages seit 2005. Kinder- und jugendpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, seit Oktober 2009 stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion.
Miriam Gruß, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
UNICEF Deutschland, Köln,
Mitglied des Deutschen Komitees
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".