Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, CDU/CSU

Wirtschaftsminister a.D., Bundesminister der Verteidigung

Wahlkreis 240 Kulmbach
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 5. Dezember 1971 in München; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.

Abitur. Wehrdienst bei den Gebirgsjägern in Mittenwald, Unteroffizier d. Reserve. Studium der Rechts- und Politikwissenschaften, Prädikatsexamen.

Leitung des Familienbetriebes in München und Berlin, berufliche Stationen in Frankfurt und New York. Geschäftsführender Gesellschafter der Guttenberg GmbH, München. U. a. Freier Journalist bei der Tageszeitung DIE WELT.

U. a. Mitglied im Aufsichtsrat der Rhön-Klinikum AG (bis 2002).

Seit Dezember 2007 Vorsitzender des CSU-Bezirks Oberfranken. November 2008 bis Februar 2009 Generalsekretär der CSU.

Mitglied des Bundestages seit 2002. Februar 2009 bis Oktober 2009 Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, seit Oktober 2009 Bundesminister der Verteidigung.


Kontakt

Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium der Verteidigung, Berlin,

Bundesminister, monatlich, Stufe 3

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), Berlin,

Mitglied des Kuratoriums

Landkreis Kulmbach, Kulmbach,

Mitglied des Kreistages

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Festliche Operngala der AIDS-Stiftung, Bonn,

Mitglied des Kuratoriums

focus-europa e.V., Neudrossenfeld,

Vorsitzender des Vorstandes

Freundeskreis des Fränkischen Theatersommers e.V., Hollfeld,

Präsident

Stiftung Bamberger Symphoniker - Bayerische Staatsphilharmonie, Bamberg,

Mitglied des Kuratoriums

Südosteuropa-Gesellschaft e.V., München,

Vizepräsident

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".