4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des
öffentlichen Rechts
Landkreis Alzey-Worms, Alzey,
Mitglied des Kreistages
Lebenshilfeeinrichtungen Worms,
Worms,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Stadt Osthofen, Osthofen,
Mitglied des Stadtrates
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Bundesvereinigung der Helfer und
Förderer
des Technischen Hilfswerkes e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes und
Vizepräsident
Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten Forschung e.V., München,
Senator
Max-Planck-Institut für
Polymerforschung, Mainz,
Mitglied des Kuratoriums
Mit Jugend gegen Drogen e.V.,
Worms,
Stellv. Vorsitzender
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried
Wilhelm Leibniz e.V., Berlin,
Senator
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".