3. Funktionen in Unternehmen
Frankfurter Volksbank eG,
Frankfurt/Main,
Mitglied der Vertreterversammlung,
ehrenamtlich
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des
öffentlichen Rechts
Auswärtiges Amt, Berlin,
Mitglied des Beirates Zivile
Krisenprävention, ehrenamtlich
Hochtaunuskreis, Bad Homburg v. d.
Höhe,
Stellv. Vorsitzender des Kreistages,
ehrenamtlich
Rat der Regionen,
Frankfurt/Main,
Stellv. Mitglied des Rates, ehrenamtlich
TaunusSparkasse, Bad Homburg v. d.
Höhe,
Mitglied des Verbandsvorstandes,
ehrenamtlich
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Diakonisches Werk Hochtaunus, Bad
Homburg v. d. Höhe,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
Europa-Union Hochtaunus e.V., Bad
Homburg v. d. Höhe,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Förderverein Saalburg e.V.,
Bad Homburg v. d. Höhe,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Hochtaunus-Kliniken
gemeinnützige GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
LEIT - Verein zum Ausbau von
Ganztags- und
Betreuungsangeboten im Hochtaunuskreis, Bad
Homburg v. d. Höhe,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
POWER - Verein für Energie-
und Bauberatung, Bad Homburg v. d. Höhe,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Stiftung für die Rechte
zukünftiger Generationen, Oberursel,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates,
ehrenamtlich
Vitos Weilmünster
gemeinnützige GmbH, Weilmünster,
Stellv. Vorsitzender des Beirates,
ehrenamtlich
Zentrum für Internationale
Friedenseinsätze gemeinnützige GmbH (ZFI), Berlin,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".