Ordentliches Mitglied
- Unterausschuss Europarecht
- Rechtsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
- Finanzausschuss
Menu | Plenum | Abgeordnete |
Rechtsanwalt
Wahlkreis 277 Rhein-Neckar
Direkt gewählt in Baden-Württemberg
Geboren am 19.12.1971; Geburtsort Heidelberg; römisch-katholisch; verheiratet.
1991 Abitur am Bunsen-Gymnasium Heidelberg; 1991 bis 1996 Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; 1996 Erste juristische Staatsprüfung; 1997 bis 1999 Juristischer Vorbereitungsdienst beim Kammergericht, Berlin; 1998 Promotion zum Dr. iur. an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG); 1999 Zweite juristische Staatsprüfung; 1999 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaft an der Yale Law School, New Haven, Connecticut, USA; Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD); 2000 LL.M. (Yale).
2000 Zulassung als Rechtsanwalt; 2006 bis 2008 Partner der internationalen Anwaltssozietät Shearman & Sterling LLP; seit Mai 2008 Vorstandsmitglied der SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG; seit 2004 Lehrbeauftragter an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
1995 bis 1997 Kreisvorsitzender Junge Union Rhein-Neckar; seit 1995 Mitglied Kreisvorstand CDU Rhein-Neckar; seit 2005 Mitglied Bezirksvorstand CDU Nordbaden; seit 2007 Stellvertretender Kreisvorsitzender CDU Rhein-Neckar; 2008 Nominierung als CDU-Bundestagskandidat im Wahlkreis Rhein-Neckar (WK 277); Mitglied in zahlreichen Vereinen und Organisationen.
Dr. Stephan Harbarth, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt, Mitglied des Vorstandes,
SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG, Mannheim
Dr. Wöllner Verwaltungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen/Rhein,
Stellv. Vorsitzender des Beirates
SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG, Mannheim,
Rechtsanwalt, Mitglied des Vorstandes, jährlich, Stufe 3
Dr. Eduard Wöllner-Familienstiftung, Ludwigshafen/Rhein,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".