Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
Stellvertretender Vorsitz
- Der Ältestenrat
Ordentliches Mitglied
- Der Ältestenrat
- Finanzausschuss
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Diplomvolkswirtin, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Bundesministerin a. D.
Wahlkreis 216 Fürstenfeldbruck
Direkt gewählt in Bayern
Geboren am 7. Juli 1950 in Straubing (Niederbayern); geborene Rainer; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur 1969; Studium der Volkswirtschaftslehre in München und Regensburg.
Diplomprüfung 1975; 1975-1987 Mitarbeiterin bei der Bundesagentur für Arbeit, zuletzt Leiterin der Abteilung Berufsberatung im Arbeitsamt Deggendorf.
Seit 1969 Mitglied der CSU; in verschiedenen Vorstandsgremien der Jungen Union, Frauen-Union und der CSU tätig; 1995-2005 Kreisvorsitzende der CSU Fürstenfeldbruck; 1996-2004 Kreisrätin; MdB seit 1987; 1989-1991 Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen, Städtebau; 1991-1992 Bundesministerin für Gesundheit; 1995-2002 Finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion; 2002-2005 stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion; seit 2005 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages; Mitglied des Ältestenrates, Vorsitzende der Kommission für Innere Angelegenheiten.
Gerda Hasselfeldt, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Hochschule der populären Künste FH, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn,
Vertrauensfrau für die Bausparer der Bausparkasse Wüstenrot
Deutsches Museum, München,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, Bonn,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Hans-Seidel-Stiftung e.V., München,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und
Bausparwesen (Arnold-Knoblauch-Institut) e.V., Berlin,
Vorsitzende des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".