Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
- Ausschuss für Tourismus
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Menu | Plenum | Abgeordnete |
Redakteurin
Wahlkreis 011 Lübeck
Direkt gewählt in Schleswig-Holstein
1953 in Lübeck geboren; allein erziehend; zwei Kinder.
Studium an der Universität Hamburg anschließend; Ausbildung zur Elektroinstallateurin; mehrjährige Tätigkeit als Redakteurin; ab 1987 Aufbau der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an der Fachhochschule Lübeck; ab 1997 Leitung des LEONARDO-Büros der Fachhochschule Lübeck.
1983 Eintritt in die SPD; 1990 Wahl in die Lübecker Bürgerschaft; 1999 bis 2002 Fraktionsvorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion; Ortsvereinsvorsitzende SPD Mühlentor Ost in Lübeck; Stellvertretende Kreisvorsitzende SPD Lübeck; seit Oktober 2002 Mitglied des Bundestages.
Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales: zuständige Berichterstatterin für die Themen Sozialhilfe (SGB XII), Regelsätze (SGB XII und SGB II), Armut und Verteilungsgerechtigkeit, Gleichstellung von Frauen, Leiharbeit sowie für Menschen mit Behinderungen (SGB IX);
Mitglied im Ausschuss für Tourismus: zuständig für Beschäftigung und Ausbildung im Tourismus, Sicherheitsfragen (mit den Schwerpunkten Terrorismus und Datenschutz), Verbraucherschutz und -information, barrierefreies Reisen, Jugend- und Familientourismus sowie Messe- und Geschäftsreisen;
stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Gabriele Hiller-Ohm, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche (NEK), Kiel,
Mitglied des Beirates des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".