Ingrid Hönlinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rechtsanwältin

Wahlkreis 265 Ludwigsburg
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 17.08.1964 in Ludwigsburg; verheiratet mit Siegfried Rapp, Mediator, Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen.

1983 Abitur am Friedrich-Schiller-Gymnasium in Ludwigsburg; 1983-1985 Jurastudium Universität Passau; 1985-1989 Jurastudium Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau; 1989 erstes juristisches Staatsexamen; 1989-1992 Referendariat am Landgericht in Heilbronn; 1992 zweites juristisches Staatsexamen; Auslandspraktika in London, Straßburg und Brüssel.

Seit 1992 selbstständige Rechtsanwältin; Seit 2001 in eigener Kanzlei.

Seit 1985 Mitglied bei Amnesty International; Gründungsmitglied im Förderverein Zentrale Stelle e.V.; ADFC: Ak Asyl Baden-Württemberg; BUND; VCD.

Seit 2005 Vorstandssprecherin im Ortsverband Ludwigsburg; 2005 Bundestagskandidatin für den Wahlkreis Ludwigsburg; Seit 2005 Basisdelegierte für den Länderrat; 2006 Zweitkandidatin für den Landtagswahlkreis Ludwigsburg; Seit 2006 Kreisvorstand im Kreisverband Ludwigsburg; 2009 Bundestagskandidatin für den Wahlkreis Ludwigsburg; Platz 9 der Landesliste Baden-Württemberg.


Kontakt

Ingrid Hönlinger, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss Europarecht
  • Rechtsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss
  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
  • Wahlprüfungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwältin, selbständig, Ludwigsburg

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwältin, selbständig, Ludwigsburg

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,

Mitglied des Parlamentarischen Beirates

Versicherungsombudsmann e.V., Berlin,

Mitglied des Beirates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".