Birgit Homburger, FDP

Diplomverwaltungswissenschaftlerin

Wahlkreis 287 Konstanz
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 11. April 1965 in Singen/Hohentwiel, Kreis Konstanz; römisch-katholisch; verheiratet.

1984 Abitur am Friedrich-Wöhler-Gymnasium in Singen/Hohentwiel. 1984 bis 1989 Studium der Verwaltungswissenschaften an der Universität Konstanz, Abschluss als Diplomverwaltungswissenschaftlerin.

Als Diplomverwaltungswissenschaftlerin beschäftigt in der mittelständischen Wirtschaft im Personalbereich - Projektreferentin bei der Geschäftsleitung.

Mitglied in mehreren Vereinen sowie gesellschaftlichen Organisationen.

1982 Eintritt in die FDP, 1984 Mitglied der Jungen Liberalen. August 1988 bis Januar 1991 Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Baden-Württemberg, September 1990 bis Februar 1993 erste Bundesvorsitzende des gesamtdeutschen Verbandes der Jungen Liberalen; seit 1993 Mitglied im Landesvorstand, ab 1997 stellvertretende Landesvorsitzende und seit 2004 Landesvorsitzende der FDP Baden-Württemberg sowie seit 1993 Beisitzerin im FDP-Bundesvorstand, seit 2001 Beisitzerin im Präsidium der FDP.

Mitglied des Bundestages seit 1990; umweltpolitische Sprecherin und Sprecherin für Bürokratieabbau der FDP-Fraktion, Oktober 2002 bis Oktober 2009 stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, seit Oktober 2009 Vorsitzende der FDP-Fraktion.


Kontakt

Birgit Homburger, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Vermittlungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".