Stellvertretender Vorsitz
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
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Diplom-Ökonomin, Lehrerin
Wahlkreis 140 Ennepe-Ruhr-Kreis II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen
Geboren am 25. November 1949 in Herten, Kreis Recklinghausen;
zwei Töchter.
1969 Abitur in Marl. Bis 1970 Bankpraktikum in Recklinghausen; 1970
bis 1974 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der
Ruhr-Universität Bochum, Abschluss Diplomökonomin; 1977
bis 1979 Zusatzstudium Englisch an der Ruhr-Universität
Bochum.
1974 bis 1976 Referendarin an den Berufsbildenden Schulen in
Witten, 1976 bis 1987 Lehrerin an den Kaufmännischen
Berufsschulen Wanne-Eickel, 1987 bis 1998 Lehrerin an der
Holzkamp-Gesamtschule in Witten.
Mitglied der GEW sowie AWO.
Seit 1969 Mitglied der SPD, seit 1971 verschiedene Funktionen im
SPD-Stadtverband Witten mit dem Schwerpunkt Jugendpolitik, seit
Anfang 1998 Mitglied im Unterbezirksvorstand Ennepe-Ruhr. 1994 bis
1998 Mitglied im Stadtrat Witten.
Mitglied des Bundestages seit 1998; seit 2001 Mitglied des
SPD-Fraktionsvorstandes. 2001-2007 Vorsitzende der AG Familie,
Senioren, Frauen und Jugend der SPD-Fraktion. November 2007 bis
Oktober 2009 stellvertretende Vorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion zuständig für die Bereiche
Familie, Senioren, Frauen, Jugend sowie Bildung und Forschung. Seit
Oktober 2009 stv. Vorsitzende Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend sowie Sprecherin der AG Gleichstellungspolitik
der SPD-Fraktion.
Christel Humme, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".