Vorsitz
- Verteidigungsausschuss
Ordentliches Mitglied
- Verteidigungsausschuss
Menu | Plenum | Abgeordnete |
Religionspädagogin
Wahlkreis 248 Bad Kissingen
Gewählt über Landesliste Bayern
Mittlere Reife. Fachakademie, Erzieherin; im 2. Bildungsweg Ausbildung auf der religionspädagogischen Hochschule in München zur Religionspädagogin. Bis Mai 1989 Religionspädagogin in einer Grund- und Hauptschule.
Mitglied in der IG BCE, der Arbeiterwohlfahrt und im Bayerischen Roten Kreuz, Vorsitzende der Rumänien-Soforthilfe e. V., Vorsitzende Deutsch-Rumänisches Forum e. V., Mitglied im Vorstand der Stiftung Kinder Soforthilfe.
1972 Eintritt in die SPD, Mitglied im SPD-Landesvorstand Bayern, Mitglied im SPD-Präsidium Bayern, Mitglied im SPD-Parteivorstand.
Mitglied des Bundestages seit 22. Mai 1989; 1998 bis 2002 Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion; Mitglied im Ältestenrat; Vorsitz der Kommission des Ältestenrates für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und Kommunikationsmedien; Vorsitzende der Deutsch-Rumänischen Parlamentariergruppe; Oktober 2002 bis September 2009 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.
Dr. h. c. Susanne Kastner, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Deutsche Gesellschaft e.V., Berlin,
Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
Deutsch-Rumänisches Forum e.V., Berlin,
Vorsitzende, ehrenamtlich
Jugendpresse Deutschland e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Rumänien Soforthilfe e.V., Maroldsweisach,
Vorsitzende, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".