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Rechtsanwalt
Wahlkreis 286 Schwarzwald-Baar
Direkt gewählt in Baden-Württemberg
Abitur. Zweites juristisches Staatsexamen.
Seit 1978 Rechtsanwalt in Villingen-Schwenningen, Tätigkeitsschwerpunkte Straf-, Familien- und Arzthaftungsrecht. Referent in der Anwaltsfortbildung, Gastdozent an der Fachhochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen.
Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der Opferschutzorganisation "Weißer Ring" in Mainz, dort Mitglied im Fachbeirat Strafrecht und im Fachbeirat Europa, Mitglied des Kuratoriums der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen; Vorsitzender des Fördervereins für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung Feldner Mühle e. V. und des Fördervereins "Kulturzentrum Franziskaner e. V." in Villingen; Präsident der Stadtharmonie Villingen e.V.; Mitglied im Beirat des Präventionsprojekts Dunkelfeld, Institut für Sexualwissenschaften und Sexualmedizin, Universitätsklinikum Charité Berlin.
Seit 1967 Mitglied der Jungen Union Singen, seit 1968 Mitglied der CDU, 1989 bis 1995 Vorstandsmitglied des CDU-Stadtverbandes Villingen-Schwennigen, 1991 bis 1995 stellvertretender Stadtverbandsvorsitzender, seit 1993 CDU-Kreisvorsitzender im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Mitglied des Bundestages seit 2002, Vorsitzender des 1. Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode.
Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen), MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Kanzlei Lerner, Kauder, Lachenmaier und Kollegen, GbR
Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Villingen-Schwenningen,
Rechtsanwalt
Bundesakademie für musikalische Jugendbildung, Trossingen,
Mitglied des Kuratoriums
Universitätsklinikum Charité
Präventionsprojekt Dunkelfeld, Berlin,
Mitglied des Beirates
Förderverein für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung,
Feldner Mühle e.V., Villingen-Schwenningen,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Stadtharmonie Villingen e.V., Villingen-Schwenningen,
Präsident, ehrenamtlich
Weißer Ring, Mainz,
Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes und des Fachbeirates Strafrecht, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".