Ute Koczy, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kulturwissenschaftlerin

Wahlkreis 136 Lippe I
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 9. Juni 1961 in Heidenheim an der Brenz; verheiratet.

Studium der empirischen Kulturwissenschaft, Ethnologie und Geographie in Tübingen.

1988 nach Lemgo umgezogen; u. a. Tätigkeit als entwicklungspolitische Referentin im Welthaus Bielefeld.

Seit 1985 Mitglied der Menschenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES e. V., 1996 bis 2005 Mitglied im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) in Straßburg.

Seit 1983 Mitglied der Grünen, 1998 bis 2005 Sprecherin des grünen Bezirksverbandes Ostwestfalen-Lippe, 2004 bis 2005 der grünen Bundesarbeitsgemeinschaft Nord-Süd. 1989 bis 1995 Mitglied im Rat der Alten Hansestadt Lemgo, 1995 bis 2005 Abgeordnete im Landtag Nordrhein-Westfalen, dort Sprecherin in den Ausschüssen Europa- und Eine-Welt-Politik sowie Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, 2000 bis 2005 Vorsitzende des Ausschusses Europa- und Eine-Welt-Politik.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Ute Koczy, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

CARE Deutschland-Luxemburg e.V., Bonn,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin,

Mitglied der Mitgliederversammlung, ehrenamtlich

Internationale Weiterbildung und Entwicklung gemeinnützige GmbH, Bonn,

Mitglied des Kuratoriums und des Programmbeirates von ASA, ehrenamtlich

Stiftung Entwicklung und Frieden, Bonn,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".